Pfändung bei Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anni0803
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#1

20.07.2017, 15:37

Hallo,
ich habe hier ein Urteil vorliegen, aus dem ich die Zwangsvollstreckung einleiten soll. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt. Jedoch steht im Urteil auch, dass den Beklagten als Erben die Beschränkung ihrer Haftung auf en Nachlass des Erblassers XY vorbehalten wird.

Mein Chef sagt, dass es ein Bankkonto des Erblassers gebe, dass soll ich pfänden. Ist das hier der richtige Weg?

LG Anni
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paralegal6
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#2

20.07.2017, 15:54

eigentlich kannst du nur das Konto des Verstorbenen pfänden
weisst du denn genau wie hoch der Nachlass ist?
gibts evtl. Grundbesitz? Auto?
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Anni0803
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#3

20.07.2017, 15:58

Wie hoch der Nachlass ist weiß ich nicht.

Das Konto pfände ich dann ganz normal, also Drittschuldner die Bank oder sagt die mir dann, dass sie mit den Schuldnern nicht in einer Geschäftsbeziehung steht?
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paralegal6
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#4

20.07.2017, 16:02

beim Pfüb gibt es ja leere Felder, da würde ich schreiben Beklagten 1) u. 2) als Gesamtschulder als Erben des Herrn XY oder so etwas in der Art
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Anni0803
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#5

20.07.2017, 16:05

Ok, das probiere ich so
Danke für die schnellen Antworten!
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