Ich steh gerade auf dem Schlauch, bis jetzt hatte ich immer, dass der Mandant Geld bekommt und der Gegner den Gegenstand, sodass ich dann aufgrund des Annahmeverzuges einfach die Geldforderung pfänden konnte.
Jetzt erging aber ein Versäumnisurteil, dass der Schuldner den Zulassungsbestätigung Teil 1 und den Autoschlüssel gegen Zahlung eines Betrages von X EUR herausgeben muss. Mit Verzug steht natürlich nichts im Titel.
Kann ich den GV beauftragen dem Gegner das Geld anzubieten gegen Herausgabe des Fahrzeugscheins und des Schlüssels, wie genau muss ich den Schlüssel beschreiben? Oder muss der Mdt tatsächlich erst bezahlen und läuft dann Gefahr Schlüssel und Fahrzeugschein trotzdem nicht zu bekommen?
Zug um Zug Vollstreckung Zahlung gegen Zulassung.+ Schlüssel
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hattet ihr denn Verzug im Klagantrag geschrieben? Evtl. das Urteil berichtigen lassen?? Ansonsten musst du den Verzug belegen
das Geld kannst du auch beim Gericht hinterlegen
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- Tigerle
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Jule69 hat geschrieben:wie ist denn der Schlüssel im Urteil bezeichnet?
Dieser ist lediglich als Zweitschlüssel bezeichnet
Nein das ist ja das Problem, dass über den Verzug nichts drin steht.paralegal6 hat geschrieben:hattet ihr denn Verzug im Klagantrag geschrieben? Evtl. das Urteil berichtigen lassen?? Ansonsten musst du den Verzug belegen das Geld kannst du auch beim Gericht hinterlegen