Mahnbescheid, vorger. Kosten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#1

30.06.2017, 15:11

Moin,

habe ne Frage zum Mahnbescheid: Wenn nach der Anwaltsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit in dem Formular gefragt ist, muss ich da schon diese 0,4 Gebühr abziehen? Eigentlich betreffen diese Kosten ja unser vorangegangenes Mahnschreiben, da zieht man ja noch nichts ab. Erst wenn wir das Mahnschreiben abrechnen. Das Programm sagt mir aber immer, dass die Gebühr zu hoch sei. :nachdenk
:mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

30.06.2017, 15:41

:bahnhof Welche 0,4 Gebühr?

Für ein Mahnschreiben rechne ich eine 1,3 GG ab, die mit 0,65 auf die VG des Mahnverfahrens anzurechnen ist. Solltest Du allerdings eine 0,8 Gebühr nach 3101 abgerechnet haben (nur so erklärt sich für mich die 0,4), dann gibt es gar keine Anrechnung, weil die fällt schlicht und einfach weg. Denn das würde ja bedeuten, dass Du den Gegner - trotz Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung - nochmals angeschrieben hast.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2999
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

30.06.2017, 15:43

Wenn das Programm sagt die Gebühr ist zu hoch meinst du sicher wie Anahid sagt die halbe GG
Bild
schmackebatz
Forenfachkraft
Beiträge: 155
Registriert: 29.08.2013, 12:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Haufe Kanzlei Office

#4

03.07.2017, 18:16

Ich gebe die vorgerichtliche Geschäftsgebühr immer bei den "richtigen" Forderungen - also in dem Teil, wo man die Hauptforderung angibt - an. Wenn die Mahnbescheide kommen, wird diese dann immer - zumindest in Berlin - schon angerechnet. Dann hat man das Problem nicht mehr, dass einem immer - aber auch wirklich immer - angezeigt wird, dass man eine zu hohe Gebühr berechnet hat.
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#5

04.07.2017, 10:09

An Schmackebatz: genauso habe ich es auch gemacht, es quasi bei den Hauptforderung angegeben. Aber ist das nicht falsch? Jetzt ist die RA-Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit ja in der Hauptforderung erfasst und auf dem Mahnbescheid selber ist ja nochmal extra ne RA-Gebühr aufgezählt...ich mein, es entstehen ja auch schon mal 2 Gebühren, einmal für die außergerichtliche Tätigkeit (die wir schon im Mahnschreiben an den Schuldner geltend machen) und für den Mahnbescheid entstehen ja auch Kosten :kopfkratz
:mrgreen:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

04.07.2017, 10:31

Das ist falsch, weil es keine Hauptforderung, sondern eine Nebenforderung ist. Hauptforderung ist es nur, wenn ausschließlich Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten gehören in die Nebenforderung, und beim Anrechnungsbetrag ist halt der Betrag anzugeben, der durch die Anrechnung wegfällt, also die Hälfte der angefallenen GG, höchstens 0,75. Ich sehe das Problem nicht.
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#7

04.07.2017, 10:35

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind als Nebenforderung im Mahnverfahren anzugeben und dann ist dort auch schon die Anrechnung vorzunehmen, da die Geschäftsgebühr ja im Mahnverfahren hälftig angerechnet wird.

Die Anwaltskosten können nur dann Hauptforderung sein, wenn die eigentliche Hauptforderung schon ausgeglichen wurde und es nur noch um die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten geht oder wenn Ihr als Anwalt Eure Kosten gegen den eigenen Mandanten etc. geltend macht. Ansonsten stellen diese immer eine Nebenforderung dar.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#8

04.07.2017, 10:46

Okay vielen Dank an Alle. Ich komme leider nicht aus diesem Bereich und muss das nun machen und mir selber beibringen :lol:

Kann man einen "falschen" MB noch irgendwie berichtigen??
:mrgreen:
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#9

04.07.2017, 11:00

Wenn der MB Fehler enthalten sollte, kommt vom AG eine Monierung.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#10

04.07.2017, 11:26

Wir haben vom AG schon die Mitteilung bekommen, dass erlassen & zugestellt wurde. Eine Monierung kam nicht... also gehe ich mal davon aus, dass das AG da nichts beanstandet hat?
:mrgreen:
Antworten