Vermögensverzeichnis - nichts beim Schuldner zu holen

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jp3005
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#1

29.06.2017, 14:59

Hallo ich bin es wieder,

ich habe heute ein Vermögensverzeichnis vom GV bekommen, in dem kein vollstreckbarer Inhalt zu erkennen ist.

Wie gehe ich nun weiter vor? Schreibe ich dies so dem Gläubiger mit dem Hinweis der Verjährung des Titels oder wie?

Bin noch total neu in der ZV.. :kopfkratz
Pitt
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#2

29.06.2017, 15:13

Drittauskünfte haben auch nichts ergeben?
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Anahid
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#3

29.06.2017, 15:26

Kann man so pauschal nicht beantworten. Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Wie alt ist der Schuldner? Kann man damit rechnen, dass der vielleicht doch irgendwann arbeitet? Hat der Kinder? etc. etc.
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#4

29.06.2017, 15:48

Ich würde auch sagen, wenn sich wirklich so gar nichts aus der VA ergibt, dann den Mandanten darüber informieren. Ich würde mir die Sache auf jeden Fall spätestens in zwei Jahren auf Wiedervorlage legen, da dann eine erneute VA abgegeben werden kann. Gerade bei jungen Leuten (sofern er jung ist) hat sich in zwei Jahren schon eine Menge getan (oder auch nicht).

Wenn Ihr lediglich eine VA beantragt habt um einen Überblick über die Lage zu bekommen, dann kann man sicherlich über die Drittauskünfte etwas mehr rausholen, denn auch wenn der Schuldner dazu verpflichtet ist wahrheitsgemäße Angaben in der VA zu machen, kann man nie sicher sein, dass es tatsächlich alles so stimmt. Deswegen würde ich dem Mandanten auf jeden Fall noch diese Möglichkeit aufzeigen. Je nachdem wie zahlungsbereit euer Mandant ist.
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#5

29.06.2017, 16:46

Also der Schuldner ist 76er Jahrgang, wohnt bei seiner Mutter und bezieht ALG II. Er hat angegeben, dass er keine Rentenanwartschaften oder ähnliches bezieht. Wie kann ich Drittauskünfte beantragen? Konten soll es übrigens auch nicht geben..

Ich hätte jetzt auch aus dem Bauch heraus gedacht ich schreibe den Mandanten an und kläre ihn über die Zahlungsunfähigkeit auf, mit der Aussicht auf die zweite VA in zwei Jahren?
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#6

29.06.2017, 17:50

jp3005 hat geschrieben:Wie kann ich Drittauskünfte beantragen?
Dazu findest Du Unmengen hier im Forum. Vielleicht hilft Dir das hier auch. https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 29500.html

Allerdings ist der Beitrag schon älter. Die 500,-- €-Grenze gilt nur noch für die Rentenanstalten. Und die 500,00 € betreffen auch nicht nur die Hauptforderung sondern den kompletten titulierten Betrag (beim VB also inkl. Kosten).
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#7

30.06.2017, 08:47

jp3005 hat geschrieben:Also der Schuldner ist 76er Jahrgang, wohnt bei seiner Mutter und bezieht ALG II. Er hat angegeben, dass er keine Rentenanwartschaften oder ähnliches bezieht. Wie kann ich Drittauskünfte beantragen? Konten soll es übrigens auch nicht geben..

Ich hätte jetzt auch aus dem Bauch heraus gedacht ich schreibe den Mandanten an und kläre ihn über die Zahlungsunfähigkeit auf, mit der Aussicht auf die zweite VA in zwei Jahren?
Oh man na herzlichen Glückwunsch :roll: Klingt ja ganz aussichtsreich :-?

Also ich bin jetzt auch keine Granate in der ZV und mache das leider viel zu wenig, deswegen ist es für mich hier auch immer ein Dazulernen (finde ich super), aber gibt es tatsächlich noch Menschen, die kein eigenes Konto haben? Ich meine er bezieht ALG II das muss doch irgendwie ausgezahlt werden?! Klar kann es auch sein, dass er das jeden Monat bar abholt oder alles über das Konto der Mutter läuft, wenn er schon da wohnt, aber gibt es nicht die Möglichkeit über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Informationen über ein evtl. Konto einzuholen?
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#8

30.06.2017, 09:42

Vielen Dank erstmal für die Antwort. :)

Ja genau, ALG II soll auf das Konto der Mutter ausgezahlt werden, wo er keine Kontovollmacht besitzt. Das mit der Bundesagentur für Arbeit wäre ein Versuch wert, aber darf man mir da so einfach Auskunft erteilen?
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#9

30.06.2017, 09:46

Wahrscheinlich wirst du aufgrund von Datenschutz darüber keine Auskunft erhalten.
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#10

30.06.2017, 09:49

Ich denke auch, dass du damit keine Chance haben wirst leider :sad:

Das klingt ja schon nach einem "Profi", der genau weiß wie man sich vor Zwangsvollstreckungen und Arbeiten gehen drücken kann :evil:
Sowas ist meist dann von wenig Erfolg gekrönt.

Aber das mit den Drittauskünften würde ich auf jeden Fall versuchen, wenn der Mandant zustimmt, so könnte man evtl doch was über ein Konto rausfinden. Arbeitgeber oder ein Pkw sind ja hier nicht zu vermuten.
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