Mehrere Verfahren durch Vergleich erledigt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Steffi_85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 27.06.2017, 09:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

27.06.2017, 11:24

Ich komme einfach nicht weiter und finde kein passendes Beispiel. :roll:
Ich habe zwei anhängige Verfahren beim LArbG sowie ein Verfahren beim ArbG.
In dem einen Berufungsverfahren (GW: 14.370,00 €) wurde ein Vergleich geschlossen, in welchem die weiteren anhängigen Verfahren vor dem LArbG (GW: 1.060,00 €) sowie ArbG (GW14.370,00 €) ebenfalls erledigt werden. Weiter hat sich die Beklagte verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen (Wert: 4.790,00 €). Kann mir irgendjemand bei der Abrechnung helfen? :thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

27.06.2017, 11:29

LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Steffi_85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 27.06.2017, 09:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

03.07.2017, 15:28

hmm... versteh trotzdem nur Bahnhof ...
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

04.07.2017, 11:17

Mach erst mal einen Vorschlag, über den wir dann diskutieren können.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten