Ich komme einfach nicht weiter und finde kein passendes Beispiel.
Ich habe zwei anhängige Verfahren beim LArbG sowie ein Verfahren beim ArbG.
In dem einen Berufungsverfahren (GW: 14.370,00 €) wurde ein Vergleich geschlossen, in welchem die weiteren anhängigen Verfahren vor dem LArbG (GW: 1.060,00 €) sowie ArbG (GW14.370,00 €) ebenfalls erledigt werden. Weiter hat sich die Beklagte verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen (Wert: 4.790,00 €). Kann mir irgendjemand bei der Abrechnung helfen?
Mehrere Verfahren durch Vergleich erledigt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mach erst mal einen Vorschlag, über den wir dann diskutieren können.
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(UNHEILIG)
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