Drittschuldnererklärung Ziff. 2

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hollywoodhills
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#1

27.06.2017, 10:17

Hallo Zusammen,

ich soll für einen Mandanten eine Drittschuldnererklärung (Lohnpfändung) vorbereiten.

Es liegt bereits eine Abtretung zugunsten der Bank X aus 2015 vor. Ist diese nun in Ziff. 2 oder 3 aufzuführen? Stehe gerade auf dem Schlauch, was bei Ziff. 2 "ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen" zu verstehen ist. Könnt Ihr mir da Beispiele nennen?

Viele Grüße
Coco Lores
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#2

27.06.2017, 10:50

Unter Ziff. 2 muss der Drittschuldner mitteilen, ob und welche Ansprüche anderer Personen an die Forderung bestehen. Dazu muss der Drittschuldner sämtliche Abtretungen, Vor- und Verpfändungen, Übergänge kraft Gesetzes, sowie Namen und Anschriften der Zessionare unter Angabe der zugrunde liegenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach mitteilen. Hierunter fällt auch die eigene Aufrechnungsmöglichkeit des Drittschuldners gegenüber dem Schuldner.

Unter Ziff. 3 muss der Drittschuldner mitteilen, ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist. Hierbei sind der andere Gläubiger, die Art und Höhe seiner Vollstreckungsforderung sowie der Pfändungsbeschluss und dessen Zustellung zu bezeichnen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
hollywoodhills
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#3

27.06.2017, 11:29

Super. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
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