Unser Mandant wird verklagt einen Betrag XY zu zahlen.
Wir bestellen uns, beantragen die Klage abzuweisen und tragen entsprechend vor.
Es wird Termin anberaumt.
Vor dem Termin möchte der Mandant den Betrag anerkennen. Dies teilen wir dem Gericht mit und es ergeht Anerkenntnisurteil.
Kann ich hier die 1,2 Terminsgebühr abrechnen
fällt hier eine Terminsgebühr an?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schon mal in Nr. 3104 VV RVG geschaut?sugar88 hat geschrieben:Vor dem Termin möchte der Mandant den Betrag anerkennen. Dies teilen wir dem Gericht mit und es ergeht Anerkenntnisurteil.
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(UNHEILIG)
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