Teilvollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Svengie
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#1

27.06.2017, 09:33

Hallo Leute!

Ich brauche hinsichtlich der weiteren Vorgehenseweise eure Hilfe. Sachverhalt:
Wir haben einen MB beantragt. Gegner hat in der Zwischenzeit eine Teilzahlung geleistet. Nach Ablauf der zwei Wochen haben wir einen VB unter Berücksichtiung der Teilzahlung beantragt.
Der Gegner hat in der Zwischenzeit Teilwiderspruch gegen den MB eingelegt und zwar hinsichtlich der Verfahrenskosten.

Wie ist weiter vorzugehen? Wenn wir die GK einzahlen, gehen wir ins streitige Verfahren. Wenn ich im Internet recherchiere, dann sieht es so aus, als würde der Teil-VB von Amts wegen berücksichtigt werden, sodass wir diesen eigentlich bekommen müssten. Allerdings habe ich seit mehr als einem Monat keinen Teil-VB erhalten.

Muss ich das Mahngericht anschreiben?
samsara
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#2

27.06.2017, 09:54

Ich würde mal beim Mahngericht anrufen und nachfragen, wo der Teil-VB bleibt.
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kordula32
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#3

27.06.2017, 09:56

Erklärt der Schuldner teilweise Widerspruch, wird über den unwidersprochenen Teil auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Über den widersprochenen Teil kann Antrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt werden.
Svengie
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#4

27.06.2017, 10:00

Okay, vielen Dank :)
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