Gebühr für Prüfung Scheidungsfolgenvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Melanie
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#1

24.06.2017, 18:53

Hallo,
lang ist es her... Welche Gebühr fällt für die Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an?
Schon mal lieben Dank im Voraus.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Anahid
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#2

26.06.2017, 09:28

Im Zweifel eine Beratungsgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Melanie
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#3

29.06.2017, 08:41

@Anahid: War auch mein erster Gedanke. Danke ;-)
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Lori79
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#4

15.11.2018, 12:03

Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem: wir haben für unseren Mandanten eine Scheidungsfolgevereinbarung gefertigt. Diese mit einer 1,3 Gebühr außergerichtlich abgerechnet.
Im Scheidungstermin wurde dieser Vergleich aufgenommen (nichts rechtshängig). Rechne ich die außergerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an? eigentlich ja nicht oder?
Danke euch.
Feldhamster
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#5

15.11.2018, 13:39

Verstehe ich das richtig, dass im Scheidungstermin die Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich tituliert worden ist?
Wenn ja, ist mE die 3101 hierfür entstanden und die Geschäftsgebühr wäre anzurechnen.
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