Abrechnung in Steuer-Sachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spiderman
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#1

26.05.2017, 12:34

Hallo,

ich habe eine Frage, zu einer Abrechnung die ich gegenüber dem Mandanten erstellen soll.

Wir haben die Vertretung gegenüber dem Finanzamt angezeigt. Der Mandant hat eine Steuerschuld in Höhe von 246.327,05 EUR. Wir haben nach einigem Schriftwechsel eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt ausgehandelt.

Wie sieht denn nun die Abrechnung aus? Ich würde sagen, dass ich den Wert 246.327,05 € als Gegenstandswert ansetze und die 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,5 Einigungsgebühr abrechne. Was würdet ihr sagen?

Danke für die Antworten
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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Anahid
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#2

29.05.2017, 09:31

Die 1,5 EG allerdings nur aus 20 % des Streitwerts, da es ja eine reine Ratenzahlungsvereinbarung ist. Ansonsten stimme ich Deiner Abrechnung zu.
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#3

30.05.2017, 09:40

Anahid hat geschrieben:Die 1,5 EG allerdings nur aus 20 % des Streitwerts, da es ja eine reine Ratenzahlungsvereinbarung ist. Ansonsten stimme ich Deiner Abrechnung zu.
Kannst du mir sagen wo ich die gesetzliche Grundlage für die 20 % finde? Ist das immer so bei reinen Ratenzahlungsvereinbarungen? :thx schonmal im Voraus.
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Anahid
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#4

30.05.2017, 09:44

§ 31 b RVG und ja, bei reinen Ratenzahlungsvereinbarungen ist das immer so. ;)
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#5

30.05.2017, 09:50

Oh man ich bin bisher sowas von Antiquar mit meiner Uralt-ZPO gewesen :oops: :schock: Jetzt wo ich mich mal erneuert habe mit den Gesetzestexten findet man immer wieder neue Sachen! :thx Anahid
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