Adresse des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lisamary
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#1

24.05.2017, 14:19

Hallo Leute :-)

Der Gerichtsvollzieher hat angegeben, dass die Schuldnerin (Firma) an der angegebenen Adresse nicht ihren Wohnsitz hat, sondern nur die Postanlaufstelle ist.

Wir haben diesbezüglich eine Gewerbeauskunft eingeholt. Dort wurde angegeben, dass die Firma anhand der Daten nicht zu ermitteln ist.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, um die Adresse herauszbekommen? jemand gute Ideen?

:thx
samsara
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#2

24.05.2017, 14:28

Welche Rechtsform hat die Firma?

Schon mal bisschen gegockelt, ob die Firma im Netz unterwegs ist?
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z0rr0
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#3

24.05.2017, 14:32

Evtl. prüfen, ob es eine Eintragung im Handelsregister gibt.

Postanlaufstelle - also gibt es dort nur einen Briefkasten, oder wie ist das gemeint?
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Lisamary
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#4

24.05.2017, 14:36

Also es handelt sich um eine GmbH.
Im Internet habe ich schon geschaut, da gibt es leider nichts neues.
So habe ich es vom Gerichtsvollzieher verstanden. Er hatte angegeben: Postanlaufstelle.
samsara
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#5

24.05.2017, 14:46

Lisamary hat geschrieben:Also es handelt sich um eine GmbH.
Im Internet habe ich schon geschaut, da gibt es leider nichts neues.
So habe ich es vom Gerichtsvollzieher verstanden. Er hatte angegeben: Postanlaufstelle.
Du kannst Dir vom Registergericht die Privatanschrift des GF geben lassen. Hast Du mal im Handelsregister nachgeschaut, ob sich der Sitz der GmbH geändert hat? Die Veröffentlichungen kann man sich kostenlos ansehen.
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#6

24.05.2017, 15:00

Also ich habe bereits im Handelsregister, bei den öffentlichen Bekanntmachungen, nachgesehen.
Dort ist die selbe Adresse angegeben, die ich bereits habe, und Sitzverlegungen müssen immer öffentlich bekannt gegeben werden. Das heißt, wenn sich die Adresse geändert hätte, müsste es dort stehen.

Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
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#7

24.05.2017, 15:03

Lisamary hat geschrieben:Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
Hallo,

dann rufe beim Gerichtsvollzieher an und frag nach. ;)

Gruß
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#8

24.05.2017, 15:04

[/quote]Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.[/quote]

Ruf doch mal den GV an und frage nach, was er damit meint.
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#9

25.05.2017, 09:29

Lisamary hat geschrieben:Also ich habe bereits im Handelsregister, bei den öffentlichen Bekanntmachungen, nachgesehen.
Dort ist die selbe Adresse angegeben, die ich bereits habe, und Sitzverlegungen müssen immer öffentlich bekannt gegeben werden. Das heißt, wenn sich die Adresse geändert hätte, müsste es dort stehen.

Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
In der Bekanntmachung des Registerportals steht sicherlich auch der Name des aktuellen Geschäftsführers evtl. sogar mit Geburtsdatum...

Ich würde beim Registergericht anrufen und mich dort erkundigen... wenn die Damen einen guten Tag haben, kriegst du möglicherweise am Telefon eine Auskunft. Ich versuche es in solchen Fällen immer so und manchmal klappt es sogar. Man muss sich nur eine nachvollziehbare und gute Begründung zurecht legen.

Ansonsten EMA für den GF veranlassen. ;)
Liebe Grüße

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