Beitritt zum Verfahren -Erhöhungsgebühr ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sunnylein
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#1

23.05.2017, 17:15

Kurze Schilderung des Sachverhalts:

Gegner hat Klage eingereicht gegen unseren Mandanten A, im Termin zur mündl. Verhandlung wurde festgestellt, dass die falsche Partei verklagt wurde, wir haben dann im Termin erklärt, dass wir auch für Mandant B zum Abschluss eines Vergleichs dem Rechtsstreit beitreten.

Wie rechne ich nun ab. Bekommen wir für den Beitritt des Mandanten B die Erhöhungsgebühr oder fällt hier gesondert die Verfahrensgebühr an?

Ich tendiere zu der Erhöhungsgebühr, da es doch um dieselbe Angelegenheit geht ... so richtig sicher bin ich mir aber nicht.

Kann mir da jemand von euch helfen??
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#2

23.05.2017, 17:57

Wenn beide Beklagten als Gesamtschuldner verklagt wurden, ist die Erhöhung entstanden. Kommt halt auch auf den Klagegegenstand an.
sunnylein
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#3

24.05.2017, 16:55

Es wurde nur die eine Partei A verklagt, die Partei für die der Beitritt im Termin erfoglt ist, wurde nicht verklagt, daher ja nur der Beitritt für Partei B für den Vergleichsabschluss.
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#4

24.05.2017, 17:32

Da es sich vorliegend ja wohl darum handelt, dass beide Parteien aus demselben Rechtsgrund in Anspruch genommen wurden, bin ich auch der Auffassung, dass hier mit einer Erhöhungsgebühr zu arbeiten ist. A wurde ja für einen Anspruch verklagt, der eigentlich gegen B bestand. Wenn Ihr dann B auch noch mit vertretet, dann würde ich hier eine Erhöhungsgebühr berechnen.
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