ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel Kunterbunt
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#1

08.05.2017, 11:51

Hallo ihr Lieben!
Folgendes Problem... Ich habe PfÜB (Konto) gemacht und habe keine Kontonummer des Schuldners angegeben (hatte ich erst letzte Woche im Seminar wieder, dass diese eben nicht angegeben werden muss). Auf jeden Fall kam jetzt die DS-Erklärung, dass mit den von uns gemachten Angaben kein Vollstreckungsschuldner identifiziert werden kann. Habe dann bei der Bank angerufen und nachgefragt, was das jetzt genau bedeutet. Hatte eine nette Dame am Telefon, die mich leider nicht in die Vollstreckungsabteilung durchstellen konnte (Anfragen ja nur per Fax). Hat mir aber den Hinweis gegeben, dass die Bank noch mit Schuldner in Geschäftsverbindung steht.
Habe dann eine erneute schriftliche Anfrage gemacht, heute kam die Antwort:

"Wie bereits mitgeteilt, konnten wir mit denen von Ihnen gemachten Angaben hinsichtlich des Schuldners keinen unserer Kunden als Schuldner identifizieren. Da in Ihrer Pfändungsmaßnahme keine genauen Angaben zur Person enthalten waren, gehen solche Ungenauigkeiten zu Ihren Lasten. Wir weisen darauf hin, dass Informationen außerhalb des Beschlusses nicht zur Auslegung herangezogen werden. Die würde im Ergebnis auf eine unzulässige Ergänzung des Beschlusses hinauslaufen."

Und jetzt??? Kann ich den alten PfÜB noch abändern lassen mit einer Bankverbindung drin? Oder muss ich jetzt einen komplett neuen PfÜB machen? Bin momentan etwas aufgeschmissen.. :oops:

Liebe Grüße und Danke
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Anahid
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#2

08.05.2017, 12:09

Handelt es sich denn bei dem Schuldnernamen um einen weit verbreiteten Namen? Eine Kontonummer musst Du definitiv nicht angeben. Wieso konnte denn die Dame am Telefon Dir die Auskunft geben, dass da noch eine Geschäftsverbindung besteht? Hast Du ihr dann eine Kontonummer genannt?
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Mel Kunterbunt
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#3

08.05.2017, 12:17

Also der Name ist jetzt nicht Müller oder Meier oder so... Würde daher nicht denken, dass es hier zu großen Verwechslungen kommen kann...
Und die Mitarbeiterin wollte nur den Namen wissen (hatte nicht mal nach der Adresse gefragt) und meinte dann, ob ich ggf. noch ein Geburtsdatum zum Abgleich hätte. Da an diesem Tag gerade die VA kam, konnte ich ihr dieses geben und da meine sie nur "Nö, das passt... Das ist unser Kunde... Wir stehen noch mit diesem in Geschäftsverbindung"...
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Anahid
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#4

08.05.2017, 12:44

Mel Kunterbunt hat geschrieben:.... und meinte dann, ob ich ggf. noch ein Geburtsdatum zum Abgleich hätte.
Allein das zeigt, dass es wohl mehrere Kunden dort mit de Namen gibt, wenn sie das Geburtsdatum zum Abgleich benötigt.

Aber ganz egal wie: ein Pfändungsbeschluss kann nicht im Nachhinein ergänzt werden. Wenn die Möglichkeit besteht, dass hier mehrere Kunden mit dem Namen ein Konto haben, dann seh ich auch keine Möglichkeit gegen die Drittschuldnerin vorzugehen. Auch wenn kein Konto angegeben muss, solltest Du für die Zukunft, wenn Du eine Kontonummer kennst, diese mit angeben. Die Pfändung beschränkt sich ja trotzdem nicht nur auf dieses Konto, sondern auch auf alle weiteren Konten des Schuldners bei der Bank.
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Mel Kunterbunt
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#5

08.05.2017, 13:08

Ok danke...
Also muss ich den PfÜB jetzt noch einmal neu bentragen?!
Ich hatte mal in einer anderen Sache einen DS, der - falls vorhanden - nach einem Geburtsdatum gefragt hat, um evtl. Verwechslungen auszuschließen. War wohl dann aber wohl nur eine nette Geste...
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Anahid
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#6

08.05.2017, 13:25

Ich befürchte, ja. Es gibt verschiedene Entscheidungen, die besagen, dass es einem Drittschuldner nicht zuzumuten ist, hinsichtlich der Identität des Schuldners Ermittlungen anzustellen und damit ein Pfändungsbeschluss, der eine ungenaue Schuldnerbezeichnung enthält, unwirksam ist. Ich halte zwar die Halung der Bank für übertrieben, aber im Zweifel wird sie wohl Recht bekommen.

Aber ruf mal beim Vollstreckungsgericht an, ob die nicht einen klarstellenden Beschluss erlassen können. Hab ich im Rechtspflegerforum gelesen, dass es sowas geben soll.
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#7

08.05.2017, 13:31

Anahid hat geschrieben:Aber ruf mal beim Vollstreckungsgericht an, ob die nicht einen klarstellenden Beschluss erlassen können.
das würde ich auch empfehlen. Ich hatte sowas schonmal, hab einen neuen Pfüb beantragt und den wollten die mir nicht erlassen wegen vermeintlicher Doppelpfändung. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Mel Kunterbunt
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#8

08.05.2017, 13:58

Habt erst einmal vielen lieben Dank! :)
Habe soeben mit der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert. Die würde das Problem des DS überhaupt nicht verstehen, würde sich aber auch etwas sträuben, einen klarstellenden Beschluss zu erlassen.
Sie meinte, die Angabe einer Bankverbindung sei ja kein Muss und das Geburtsdatum des Schuldners gehört ja auch nicht in den PfÜB (ihre Kollegen würden dieses auch regelmäßig aus den PfÜB's wieder rausstreichen).
Sie will das Problem morgen mal in der Dienstbesprechung anbringen...
Bin ich ja mal gespannt :)
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#9

08.05.2017, 14:05

Mel Kunterbunt hat geschrieben:(ihre Kollegen würden dieses auch regelmäßig aus den PfÜB's wieder rausstreichen).
stimmt, wenn ich das drin hab, wird es mir auch öfter mal gestrichen. Warum, verstehe ich allerdings nicht. :ka

Bitte sag uns, was da morgen bei rauskommt. ;)
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Mel Kunterbunt
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#10

08.05.2017, 14:15

Werde ich machen!!! :)
Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
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