Prüfung Ausgang Insolvenz - aber wie?

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Inkasso-Tante
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#1

10.04.2017, 09:18

Es tut mir leid, wenn ich hier mal ganz dumm nachfragen muss. Leider kenne ich mich bei Insolvenzen überhaupt nicht aus.

Wir hatten bzw. haben eine titulierte Forderung in eigener Sache gegen unsere ehemalige Mandantin im Rahmen ihres Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 21.11.2012 eröffnet, müsste also eigentlich noch laufen. Antrag auf Restschuldbefreiung wurde gestellt.

Nachdem nun immer wieder unter insolvenzbekanntmachungen.de nachgesehen und nicht viel Erhellendes gefunden wurde, haben wir den Insolvenzverwalter angeschrieben und nach dem Sachstand gefragt.
Dieser hat nun die Tabelle übersandt, in der unsere Forderung auch in voller Höhe mit aufgeführt ist. Zudem teilt er mit, dass das Insolvenzverfahren am 24.04.2014 aufgehoben wurde und, dass er keine Auskunft über die Lebensverhältnisse oder das Einkommen der Schuldnerin geben könne, da sie sich schon seit längerem nicht mehr bei ihm gemeldet habe.

Jetzt will die Chefin, dass ich prüfe, wie das Insolvenzverfahren ausgegangen ist.

Wie soll ich das denn anstellen? Eigentlich müsste doch der Insolvenzverwalter am besten über das Verfahren informiert sein, oder?
Ich hätte jetzt eine Sachstandsanfrage ans Insolvenzgericht gefertigt, aber macht das überhaupt Sinn?
Kann ich auf anderem Wege noch an Informationen über den Ablauf des Insolvenzverfahrens kommen?
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paralegal6
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#2

10.04.2017, 10:17

Aufhebung müsstest du aber in den Bekanntmachungen finden. Gab es nichts aus der Schlussverteilung? Der Insolvenzverwalter ist natürlich informiert, hat aber keine Auskunftspflicht dir gegenüber
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tiko73

#3

10.04.2017, 21:38

Ich würde beim InsoVerw. oder beim InsoGericht mal den letzten Bericht anfordern. Ich mache es i.d.R. so, dass ich die regelmäßig anfordere, manchmal ergibt sich daraus gar nix, aber hin und wieder sind die ganz interessant und aufschlussreich.
Bei manchen InsoVerw. kann man sich die auch wunderbar übers GIS runterladen :-)
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#4

11.04.2017, 08:14

paralegal6 hat geschrieben:Aufhebung müsstest du aber in den Bekanntmachungen finden. Gab es nichts aus der Schlussverteilung? Der Insolvenzverwalter ist natürlich informiert, hat aber keine Auskunftspflicht dir gegenüber
Ich habe nochmals in der Akte geblättert. Da hieß es, dass es 0,00 Euro zu verteilen gab, aber das hätte die Chefin ja eigentlich auch sehen müssen.
Ich habe keine Ahnung, was sie jetzt noch wissen will und werde heute mal nachfragen.
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#5

11.04.2017, 08:16

tiko73 hat geschrieben:Ich würde beim InsoVerw. oder beim InsoGericht mal den letzten Bericht anfordern. Ich mache es i.d.R. so, dass ich die regelmäßig anfordere, manchmal ergibt sich daraus gar nix, aber hin und wieder sind die ganz interessant und aufschlussreich.
Bei manchen InsoVerw. kann man sich die auch wunderbar übers GIS runterladen :-)
Was ist denn das GIS?
Wie gesagt, Insolvenzen sind ein Buch mit sieben Siegeln für mich. Da kenne ich mich überhaupt nicht aus.
In meiner Ausbildung habe ich zwar für die Schuldner hin und wieder die Formulare für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefüllt, aber nach der Ausbildung stehe ich jetzt beruflich eher auf der Gläubigerseite und habe mit Insolvenzen (glücklicherweise) eher wenig zu tun.
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paralegal6
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#6

11.04.2017, 08:31

Gis ist Gläubigerinformationssystem, da stellen Verwalter Berichte etc online und man kann online anmelden
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tiko73

#7

11.04.2017, 20:29

Genau. Manchmal bekommt man von den Insolvenzverwaltern zu Beginn oder nach der Anmeldung die entsprechenden Zugangsdaten (eine ziemlich kryptische, sehr lange PIN). Damit kann man dann die Forderung anmelden, nachschauen, ob die Forderung festgestellt wurde oder warum mglw. auch nicht. Bei manchen kann man sich dann die Berichte als PDF-Datei runterladen, bei manchen hat man bei den Verfahrensdaten einen Bereich, wo aktuell drin steht, was Sache ist. Aber ich glaube, GIS einzurichten, kostet die InsoVerw. etwas, so dass das leider nicht jeder nutzt :-(
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#8

12.04.2017, 08:42

Ah, danke!

Ja, das hatten wir schon einmal in einer anderen Akte, aber in dieser leider nicht...
Aelizia
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#9

12.04.2017, 10:02

paralegal6 hat geschrieben:Gis ist Gläubigerinformationssystem, da stellen Verwalter Berichte etc online und man kann online anmelden
warum machen das eigentlich nicht alle Insolvenzverwalter? Bei manchen habe ich einen Zugangs-PIN, aber bei den Dokumenten herrscht gähnende Leere.
So nutzt das ja auch keinem.
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#10

12.04.2017, 16:20

Hast du es bei
www.insolvenzbekanntmachungen.de probiert?
Rechts auf Bekanntmachungen suchen klicken und dann die Detail-Suche auswählen.
Bei der uneingeschränkten Suche kommen nur die Ergebnisse der letzten 2 Wochen (glaub ich)
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