Was heisst das?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA-Tübingen

#1

29.03.2017, 12:04

Gericht fragt in einer Familensache mit VKH nach ob weitere Gebühren gem. § 50, 55 RVG geltend gemacht werden? Welche Gebühren meine die genau?
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#2

29.03.2017, 12:13

Die Regelgebühren. Wurde VKH mit Ratenzahlung bewilligt?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

29.03.2017, 12:14

Hallo,

bitte künftig eine aussagekräftigere Überschrift für die Themen wählen ;)

Gruß
Sputnik
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
RA-Tübingen

#4

29.03.2017, 12:19

Ja es wurde eine Ratenzahlung bewilligt.

Verstehe aber leider immer noch nicht???
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#5

29.03.2017, 12:25

Erst wurde ja nur die VKH-Vergütung abgerechnet. (Geringere Gebühren) Aber es besteht ja (ab einem bestimmten Streitwert) die Möglichkeit, noch die Regelvergütung zu bekommen. Also dann halt noch die Differenz zwischen VKH-Gebühren und Regelvergütung. Wie hoch ist denn der Streitwert?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
RA-Tübingen

#6

29.03.2017, 12:39

Ach so. Also scheidung 8.400 und Versorgungsausgleich 1.680,- Euro.

Wie kann ich jetzt noch weitere Gebühren bekommen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

29.03.2017, 13:28

Jetzt mal ausführlich da Du mit PKH/VKH wohl bisher eher wenig zu tun hattest.

Die PKH/VKH-Vergütung ist ab einem Streitwert von über 4.000,00 € niedriger als die Regelgebühren. Wenn der Mandant Ratenzahlung bewilligt bekommt (z.B. 30,00 €/Monat), dann bedeutet dies, dass er in 48 Monaten (Höchstdauer der Ratenzahlung) insgesamt 1.440,00 € an die Staatskasse zahlen könnte zum Ausgleich der Gerichts- und Anwaltskosten. Liegt die VKH-Vergütung unter diesem Betrag z.B. bei 900,00 € und die Gerichtskosten betragen lediglich 240,00 €, dann wäre hier also ein weiterer Betrag in Höhe von 300,00 € der verteilt werden könnte und dieser Betrag würde dann zum Ausgleich der Differenz zwischen Regelvergütung und PKH/VKH-Vergütung gezahlt, wenn der Mandant die Raten alle zahlt. Diese weitere Zahlung würde also voraussichtlich auch erst in vier Jahren vorgenommen werden.

Aus diesem Grund wird bei einer Abrechnung ohne Programm eigentlich das Abrechnungsformular benutzt. Du arbeitest aber doch mit RA-Micro. Da fragt das Programm doch normalerweise, ob die weitere Vergütung nach §§ 50, 55 RVG mit ausgewiesen werden soll.

Nachträglich würde ich jetzt quasi nur kurz an das Gericht schreiben, und mitteilen, dass weitere Gebühren wie folgt geltend gemacht werden: Darunter würde ich dann die Regelgebühren aufführen
Zuletzt geändert von Anahid am 30.03.2017, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

29.03.2017, 13:49

RA-Tübingen hat geschrieben:Gericht fragt in einer Familensache mit VKH nach ob weitere Gebühren gem. § 50, 55 RVG geltend gemacht werden? Welche Gebühren meine die genau?
Bei aller Liebe und allem Verständnis, einmal Google gefragt und die Antwort wäre da gewesen :roll:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

29.03.2017, 14:42

Soenny hat geschrieben:
RA-Tübingen hat geschrieben:Gericht fragt in einer Familensache mit VKH nach ob weitere Gebühren gem. § 50, 55 RVG geltend gemacht werden? Welche Gebühren meine die genau?
Bei aller Liebe und allem Verständnis, einmal Google gefragt und die Antwort wäre da gewesen :roll:
Mich verwundert eher, dass diese Frage von einem RA kommt ... :schock
237
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

29.03.2017, 15:12

Das wundert mich nun nicht. RVG und die Vergütung im allgemeinen spielen in unserer Ausbildung keine Rolle. Wenn man sich damit nicht aktiv auseinandersetzt, weiß man halt nix. Darum empfehle ich auch jedem "frischen" Kollegen - einschließlich dem Fragesteller - wenigstens mal ein Grundlagenseminar RVG zu besuchen. Das ist bares Geld wert.
Gesperrt