anerkannte Unterschrift "abwickeln"

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Danni
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#1

25.03.2017, 21:59

Hallochen,

ich habe mal wieder eine kleine Frage. In dem Notariat, wo ich jetzt gelandet bin herrscht das absolute Chaos und ich bin da gewissermaßen "die einäugige unter den blinden". Und Sachen, die ich immer so und so gemacht hatte, laufen hier irgendwie ... anders.

Zur konkreten Frage:

Wenn Cheffe eine Unterschrift anerkennt und beglaubigt (die also nicht vor ihm geleistet wurde) habe ich immer den Vermerk wie üblich gemacht und das Original den Leutchen mitgegeben. Ist ja kein Entwurf und nix. Leute bezahlen, alle sind glücklich. Anglegenheit erledigt.

Jetzt sagt mir Fräulein Schlauberger, dass an die Urschrift noch eine Kopie vom Perso drangenäht werden MUSS und diese Ausweiskopie vor dem Notar noch von den Leuten unterschrieben werden MUSS.

Ich würde ja sogar sagen "jaaa ok, kann man machen, wenn man denn lange Weile im Büro hat" ... Aber ... MUSS das gemacht werden? Und wenn ja, wo steht das?

Bin für jeden Tip dankbar, denn ich will mich hier nicht grundlos verunsichern lassen ;)
Notariatsoldie
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#2

26.03.2017, 22:28

Mir ist keine Vorschrift bekannt, wonach ein von Dir beschriebenes Verfahren erforderlich ist.

Auch ich fasse bei den vor dem Notar anerkannten Unterschriften den Beglaubigungsvermerk "Vorstehende, heute vor mir anerkannte Unterschrift des Herrn ..., geb. am ..., wohnhaft ..., ausgewiesen durch Vorlage des gültigen Personalausweises, beglaubige ich hiermit." Eine Ausweiskopie hänge ich nie an das Original. Laß Dich nicht verunsichern.
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AnjaZ
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#3

27.03.2017, 09:34

Ich stimme Notariatsoldie zu, wir machen das auch so.
Gruß Anja
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#4

27.03.2017, 09:56

Also wir machen Kopien der Perso's und heften diese in einen gesonderten Ordner. Unsere Prüferin will das so...
Aber diese müssen nicht noch gegengezeichnet sein.
Martin Filzek
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#5

27.03.2017, 10:26

Danni hat geschrieben:Hallochen,

ich habe mal wieder eine kleine Frage. In dem Notariat, wo ich jetzt gelandet bin herrscht das absolute Chaos und ich bin da gewissermaßen "die einäugige unter den blinden". Und Sachen, die ich immer so und so gemacht hatte, laufen hier irgendwie ... anders.

Zur konkreten Frage:

Wenn Cheffe eine Unterschrift anerkennt und beglaubigt (die also nicht vor ihm geleistet wurde)

Viel wichtiger als die konkrete Frage ist hier wohl das Missverständnis, der Notar könne eine Unterschrift, die nicht vor ihm geleistet wurde, anerkennen. Das würde ja bedeuten, dass verbotene Fernbeglaubigungen möglich wären. Der Notar kann keine Unteschriften anerkennen, nur der Mandant kann sie entweder leisten oder als von ihm geleistet vor dem Notar anerkennen. Das eine oder andere kann dann der Notar beglaubigen. Es heißt ja - wenn man es richtig machen würde - auch nicht "von mir anerkannte Unterschrift", sondern "vor mir anerkannte ...".
Aber gerade sehe ich aus "den Leutchen mitgegeben" dass das früher häufigere Missverständnis über die Zulässigkeit von Fernbeglaubigungen hier wohl doch nicht vorlag und einfach nur "vor" und "von" verwechselt wurden. Um Missverständnisse auszuschließen aber immer "vor" sagen und schreiben.


habe ich immer den Vermerk wie üblich gemacht und das Original den Leutchen mitgegeben. Ist ja kein Entwurf und nix. Leute bezahlen, alle sind glücklich. Anglegenheit erledigt.

Jetzt sagt mir Fräulein Schlauberger, dass an die Urschrift noch eine Kopie vom Perso drangenäht werden MUSS und diese Ausweiskopie vor dem Notar noch von den Leuten unterschrieben werden MUSS.

Ich würde ja sogar sagen "jaaa ok, kann man machen, wenn man denn lange Weile im Büro hat" ... Aber ... MUSS das gemacht werden? Und wenn ja, wo steht das?

Bin für jeden Tip dankbar, denn ich will mich hier nicht grundlos verunsichern lassen ;)
Zur Frage, die von der Themenstarterin konkret gestellt wurde, habe ich mal in zwei für mich leicht zugänglichen Werken von Dr. Klaus Lerch, Rechtsanwalt, früher Richter am LG Ffm. und Notarrechtexperte, nachgelesen:

Einmal steht im Skript zu dem Seminar vom letzten November 2016 (Wiederholungstermin 12. Mai 2017 in Frankfurt a. M., Teilnahmen möglich und willkommen, siehe oben in Rubrik Fort- und Weiterbildung, Seminare, Eitnrag vom 1.1.2017, oder unter Seminare bei filzek.de) auf S. 35 oben:

"Auch kennt das Beurkundungsgesetz keine Vorschrift darüber, wie der Notar ein vorgelegtes Ausweispapier in der Urkunde zu vermerken hat. Es empfiehlt sich aber im Hinblick auf einen späteren Streitfall, in der Urkunde festzuhalten, wodurch sie die Beteiligten dem Notar gegenüber ausgewiesen haben und dies in der Urkunde konkret zu vermerken. Aufgrund einer Auskunft der Behörde kann auch hinterher noch festgestelt wedren, wer vor dem Noar erschienen ist. ..."

Und in der Vorauflage von dessen Komentar zum BeurkG, 4. Aufl. 2011, § 10 BeurkG Rn. 11, steht: "Die Übung vieler Notare, für die Feststellung der Identität den gesamten Inhalt eines Personalausweises zu kopieren und die Kopien zur Nebenakte zu nehmen, war bisher nach § 26 Abs. 2 DONot nur mit schriftlicher Einwilligung des Ausweisinhabers möglich (zum Formulierungsvorschlag vgl. Weingärtner/Ehrlich Rz. 366), ist jedoch mittlerweile insofern wieder geändert, als nunmehr die schriftliche Einwilligung nicht mehr erforderlich ist."

P.S.
3-tägiges Intensivseminar zur Notarkostenberechnung nach GNotKG vom 18. - 20. Mai 2017 in 25774 Lehe (Dithmarschen),

5,5-Std.-Seminare von 12.30 - 18 Uhr am
24.04.17 in Berlin - dort Coreferent Herr Gerhard Menzel, vorm. Vors. Richter am LG Berlin und Notariatsrevisor, jezt Miarbeiter Notarkammer Berlin -
26.04. in Hamburg
08.05.2017 in Hannover
11.05.2017 in Frankfurt a. M.
15.05.2017 in Essen
17.05.2017 in Bremen,
siehe oben unter Fort- und Weiterbildung, Seminare, Eintrag vom1.1.2017, oder bei filzek.de unter Seminare. Anmeldungen überall möglich und willkommen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Danni
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#6

02.04.2017, 17:52

also erstmal vielen Lieben Dank für eure Antworten :)

Dachte ich mir doch ;)

Kopie der Perso´s machen wir ja sowieso immer von allen Erschienenen für die Akte und natürlich bestand auch nie ein Zweifel daran, dass der Notar selbst die Unterschriften nicht anerkennt, sondern diese "vor ihm" anerkannt werden. ;)

Also Danke nochmal :wink2
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