Abrechnung Unterbevollmächtigter - Gebührenteilung....

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

24.03.2017, 15:58

Hallo ihr Lieben,

ich habe was auf meinem Tisch liegen, dass ich so noch nie hatte.

M außergerichtlich vertreten und abgerechnet. GS zahlt Lohn nicht, Zahlungsklage gemacht. UBV beauftragt weil das Arbeitsgericht so weit weg war - Gebührenteilung.

RSV übernimmt Kosten für Klageverfahren +

"Zusätzlich können wir bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Anwaltskosten bis zur Höhe einer Korrespondenzgebühr gem. VV 3400 RVG übernehmen. "

UBV rechnet ab wie folgt:

3100 1,30
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002

davon dann 50% weil Gebührenteilung.


Ich würde abrechnen:

3100 1,30
abzgl.
2300 0,65
3105 0,50
7002
3401 0,65
7002

Davon 50 % weil Gebührenteilung

Damit habe ich ja aber weniger raus als der UBV aber dem kann ich ja nicht die 2300 abziehen.... Ich steh mir hier grade auf dem Schlauch, was die RSV zahlen muss und wie ich meine Rechnung richtig machen muss.

Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Tatjana
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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#2

24.03.2017, 16:40

Deine Abrechnung ist ja auch falsch. Du kannst bei der Gebührenteilung nicht die Anrechnung der GG mit reinnehmen. Denn - wie Du ja selbst schreibst - betrifft die GG aber nicht den UBV.

Die Anrechnung ist ausschließlich bei der Abrechnung mit dem Mandanten vorzunehmen oder soll das, was Du da angibst, die Abrechnung mit dem Mandanten darstellen (die dann auch falsch wäre)?
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#3

27.03.2017, 09:08

Hallo Anahid,

ich habe außergerichtlich schon mit der RSV abgerechnet. Das Geld habe ich also schon erhalten. Mein Problem ist jetzt, wie ich das andere abrechne.
Tatjana

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#4

27.03.2017, 09:25

Wie Anahid schon schreibt: du kannst die Anrechnung der vorgerichtlichen GG nicht gegenüber dem UBV vornehmen. Der UBV hat mit der GG nichts zu tun.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

27.03.2017, 09:37

Ich will die ja auch nicht gegenmüber dem UBV vornehmen... Der hat mir eine Rechnung geschickt, die will ich der RSV einreichen. Darauf hat er seine 50% schon ausgewiesen. Das müsste ja aufgrund der Bemerkung der RSV bzgl. der Korrespondenzgebühr gehen, oder?



Ich will nur wissen, wie das jetzt läuft mit der Abrechnung von mir. Dort muss ich ja die GG anrechnen.
Tatjana

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#6

27.03.2017, 10:20

Du musst die Rg. des UBV über die Gebührenteilung nicht an die RSV schicken, sondern Du brauchst von dem eine Rg. über die 0,65 VG, ausgestellt auf den Mandanten, damit die an die RSV geschickt werden kann. Zusätzlich rechnest Du ganz normal die vollen Gebühren unter Anrechnung der GG gegenüber dem Mandanten (RSV) ab. Und dann wird entsprechend der obigen Rechnung des UBV geteilt.
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#7

27.03.2017, 10:38

@Anahid

:knutsch

vielen Dank, jetzt ist es klar.

:knutsch
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