Kostenrechnung Gerichtskosten

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BlackWoman

#1

24.03.2017, 13:22

Hallo zusammen,
wir haben in einer Sache eine Klage eingereicht. Sodann wurde die Kostenrechnung von der LJK an uns übersandt.
Ca. 1/2 Jahr später haben wir dann eine weitere Klage bei Gericht eingereicht, jedoch keine Rechnung erhalten.
War das bei euch auch schon mal der Fall? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man schon eine Aufforderung zur Einzahlung der GK erhält - war jedenfalls bisher immer so.

LG
DKB
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#2

24.03.2017, 13:45

Ist denn das Verfahren bei der Klage ohne Vorschuss in Gang gekommen? Falls ja, wurde vielleicht von der Geschäftsstelle übersehen, einen Vorschuss anzufordern und die Akte so dem Gericht vorgelegt, das dann die Zustellung verfügt hat. So was kommt schon mal vor, zudem ist die Anforderung von Vorschüssen gem. § 12 GKG nur eine Sollvorschrift. Die Gebühr ist aber gem. § 6 GKG fällig und könnte, sofern das jemand vor Verfahrensende noch auffällt, eingezogen werden, dann allerdings nur noch als Sollstellung, nicht mehr per Kostennachricht.

Ich gehe mal davon aus, dass bei dieser Klage keine Ausnahmen von der Abhängigmachung i. S. von § 14 GKG vorliegen.
Sonnenkind
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#3

24.03.2017, 18:25

Wir hatten kürzlich den Fall, dass wir einen Rechtsstreit geführt haben (wir Kläger) und haben ewig auf die GK-Rechnung gewartet. Unser Mandant hat die GK auch bereits an uns bezahlt. Da uns das dann etwas seltsam vorkam, dass die GK bei uns nicht abgebucht wurden, habe ich bei der LJK angerufen und siehe da, dort wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung direkt an den Mandant übersandt wurde und dieser die GK bereits bezahlt hat. Dem Mandanten ist das gar nicht aufgefallen, dass er die GK sozusagen doppelt bezahlt hatte.
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likema31
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#4

28.03.2017, 10:20

BlackWoman hat geschrieben:Hallo zusammen,
wir haben in einer Sache eine Klage eingereicht. Sodann wurde die Kostenrechnung von der LJK an uns übersandt.
Ca. 1/2 Jahr später haben wir dann eine weitere Klage bei Gericht eingereicht, jedoch keine Rechnung erhalten.
War das bei euch auch schon mal der Fall? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man schon eine Aufforderung zur Einzahlung der GK erhält - war jedenfalls bisher immer so.

LG
Das kommt ab und zu vor. Manchmal vergessen die Gerichte, den Kostenvorschuss anzufordern. Das wird dann bei der Endabrechnung berücksichtigt.
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