Vergütungsvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
gluehwuermchen
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#1

26.02.2017, 21:29

Hallo,
mal ne Frage:
Wenn ein RA auf Vergütungsvereinbarung abrechnen will muss doch in der Akte eine schriftliche Vereinbarung vorhanden sein mit den Mandanten in der muss genau geregelt werden, ob auf Pauschal oder Zeit abgerechnet wird? Ich kann doch nicht bei einer Abrechnung gegebüber Mandat Vergütungsvereinbarung pauschal Paragraph 3a RVG schreiben wenn eine solche gar nicht vorliegt?! Danke für Eure Antworten. Lg
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#2

27.02.2017, 07:38

Das ist mir zu wenig Sachverhalt, um was geht es genau? Hört sich ansonsten eher nach Rechtsberatung an.
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#3

27.02.2017, 08:52

Hallo,
es geht um eine Mietsache in der wir außergerichtlich für Mdt. tätig waren Gegner angeschrieben haben wg. verschiedener Sachen. Mdt. hat nur Vollmacht unterschrieben. Nun soll ich pauschal abrechnen nach dem besagten Paragraphen, obwohl gar keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Normalerweise rechnet man doch die verschiedene Gegenstandswerte zusammen und berechnet auch die Gebühren....ich war einige Jahre aus meinem Job draußen wg. Kids und kenne mich noch nicht so gut im RVG aus...nach BRAGO wars doch auch so,wenn der Anwalt mehr Gebühren haben möchte als das Gesetz vorsieht, muss er eine schriftliche Vereinbarung treffen in der alles geregelt ist. Und der Paragraph 3a RVG besagt ja, dass er in Textform sein muss also die Vergütungsvereinbarung... kann doch hier nicht den Mdt.

glauben lassen ich rechne nach RVG aber was nicht gemacht wird und dann eine Vereinbarung nennen die es gar nicht gibt und zu guter Letzt den Paragraphen der gar nichts in der Abrechnung zu suchen hat, weil die einzelnen Gebühren nicht hier erwähnt werden. Des ist doch nicht rechtens?! lg
Lg
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#4

27.02.2017, 12:42

hm, leicht verwirrend klingt das schon. Ich bin hier für eine Rücksprache mit deinem Chef - er wird dich sicher aufklären können.
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#5

27.02.2017, 12:56

Es steht nirgendwo geschrieben, dass eine Vergütungsvereinbarung schriftlich erfolgen muss. Allerdings sollte das natürlich so gehandhabt werden. Denn wenn es Streit mit dem Mandanten gibt, dann sollte man schon die Vergütungsvereinbarung nachweisen können. Zahlt der Mandant die Rechnung, dann ist alles in Ordnung. Zahlt er sie nicht, dann würde ich allerdings dem Mandanten zunächst eine Rechnung auf der Basis des RVG übersenden. Mein Chef hat auch oft die Gebührenvereinbarung (Stundenhonorar) nur mündlich getroffen. Der Mandant sieht ja auf der Rechnung, dass es sich um eine Vergütungsvereinbarung handeln soll. Wenn er der Meinung ist, dass eine solche nicht existiert, meldet der sich im Zweifel oder zahlt eben nicht.
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#6

27.02.2017, 14:08

Hallo, des ist ja das Problem...ich hab ihn darauf angesprochen und er hat mich angeschaut als wenn ich irgend etwas verbotenes gefragt hätte...mein Baugefühl sagt da stimmt was nicht und so lange arbeite ich hier
noch nicht - ...aber wenn man mdl. etwas vereinbart muss es ja aus der Akte hervorgehen und das tut es nicht... ich habe eine ehemige Kollegin vom alten Geschäft gefragt und die meinte Vergütungsvereinbarung müssen immer schriftlich getroffen nach RVG werden und der Mdt. muss es unterschreiben...ich find es alles auch merkwürdig... klar er ist der Chef aber Geschmäckle bleibt lg
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#7

27.02.2017, 14:19

gluehwuermchen hat geschrieben:aber wenn man mdl. etwas vereinbart muss es ja aus der Akte hervorgehen
das ist der Idealfall, richtig. Damit derjenige, der die Rechnungen schreibt, Kenntnis von solchen Sachen hat. :lol: Allerdings ist auch mein Boss Spezialist darin, solche Aktennotizen zu "vergessen". Deshalb hab ich ganz schlicht aufgehört, ihn wegen sowas zu nerven. Ich rechne ab, wie er wünscht und entweder zahlt der Mdt oder nicht. Dann darf aber auch mein Boss mit ihm diskutieren. :mrgreen:
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#8

27.02.2017, 14:23

Ist hier auch so. Ich find auch nicht immer (eigentlich eher so gut wie nie :mrgreen:) einen Vermerk in der Akte. Diktiert der Chef Vergütungsvereinbarung, frag ich nicht nach. Ich geh nur dann auf die Barrikaden, wenn eine RVG-Abrechnung falsch erstellt werden soll.
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#9

27.02.2017, 14:28

Hallo :)

Also mein Chef rechnet manchmal auch nach § 3a RVG ab, wenn er meint, dass er nicht wirklich viel machen musste und die Abrechnung nach Streitwert viel höher wäre.
Dann teilen wir aber dem Mandanten mit, dass bei Abrechnung nach RVG xxx € rauskommen würden und wir deshalb den Betrag xy in Ansatz bringen. (wobei § 3a bei uns eigentlich auch falsch wäre...)
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#10

27.02.2017, 14:39

Anahid hat geschrieben:Ich geh nur dann auf die Barrikaden, wenn eine RVG-Abrechnung falsch erstellt werden soll.
ich auch - da hatten wir hier schon ein paar Diskussionen. :mrgreen: Aber er lernt: heute hat er mir einen "Entwurf" zum Richtigmachen hingelegt. ;)
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