Ihr Lieben,
ich bräuchte mal wieder Eure Unterstützung, wobei mir der Sachverhalt selbst noch nicht so ganz 100 % klar ist von daher...wenn ich verquirlten Mist schreibe, hakt bitte einfach nach
Der MB (oder auch nicht) betrifft eine Angelegenheit im Wettbewerbsrecht, wo wir die Gegenseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert haben; dies ist auch geschehen. Nun hat der Anwalt in einem Schreiben die Gegenseite unter Fristsetzung zur Begleichung unserer Kosten als Schadensersatz aufgefordert - hierbeit hat er jedoch keine Kostennote (mit Leistungszeitraum, Kostennoten-Nr, Leistungsempfänger) übermittelt, sondern lediglich eine einfache Kostenberechnung über die RVG-Gebühren.
Die Frist ist verstrichen, die Gegenseite hat die entstandenen Kosten moniert...und er möchte nun einen MB über die "Kostenrechnung" stellen. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das in diesem Fall überhaupt geht? Könnt ihr mir weiterhelfen? Gegebenenfalls auch gerne mit Paragraphen?
Muss hier eine neue, formrichtige, Kostennote an die Gegenseite ausgestellt werden, ehe wir einen MB fordern können?
Vielen lieben Dank
Hilfe! MB über Schadenersatz aus einer Kostenberechnung?
- Liesel
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Eine Kostenrechnung kann nicht an die Gegenseite ausgestellt werden, da ausschließlich der Mandant eine solche erhält.
Es ist also korrekt, dass an die Gegenseite lediglich eine Kostenberechnung übermittelt wird.
Der Gebührenanspruch wird im Namen des Mandanten als Schadenersatz, Verzugsschaden oder was auch immer geltend gemacht.
Es ist also korrekt, dass an die Gegenseite lediglich eine Kostenberechnung übermittelt wird.
Der Gebührenanspruch wird im Namen des Mandanten als Schadenersatz, Verzugsschaden oder was auch immer geltend gemacht.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Wir halten das hier so, dass der Mandant eine Honorarnote erhält und die Gegenseite eine Kostennote, in der als Leistungsempfänger der Mandant ausgewiesen ist - demnach wäre dieses Vorgehen falsch?
Die Gegenseite hat bisher nur ein Blatt Papier erhalten auf dem die Gebühren aufgelistet sind + unsere Kontoverbindung...kann ich das als Grundlage für einen Mahnbescheid nehmen?
Die Gegenseite hat bisher nur ein Blatt Papier erhalten auf dem die Gebühren aufgelistet sind + unsere Kontoverbindung...kann ich das als Grundlage für einen Mahnbescheid nehmen?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Mandant ist Kostenschuldner und nur der bekommt, wie Liesel schon schreibt, eine Kostenrechnung mit Rechnungsnummer pp. Der Gegner bekommt immer nur eine BErechnung, sonst nichts.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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