Verrechnungscheck oder Gerichtszahlstelle

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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chkern
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#1

23.02.2017, 13:12

Ich habe mir mehrere Beiträge hier im Forum durchgelesen, wo es um die schnelle Einzahlung von Gerichtsgebühren in Sachen Klageeinreichung geht. Empfohlen wurde entweder die Einreichung eines Verrechnungsschecks oder der Gang zur entsprechenden Gerichtszahlstelle um die Gebühren in bar einzuzahlen.

Wäre jemand so freundlich und erklärt mir beide Vorgänge im Detail? Hatte den Fall noch nie. :sad:

Danke im Voraus. :)
Pitt
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#2

23.02.2017, 13:20

Einige Gerichte nehmen keine Verrechnungsschecks mehr, weil ihnen der Aufwand zu groß ist. Bleibt noch die direkte Einzahlung bei der Gerichtszahlstelle/Gerichtskasse in bar, die Blitzüberweisung oder der Lastschrifteneinzug.
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chkern
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#3

23.02.2017, 13:41

Ah, dachte mir das schon mit den Verrechnungsschecks.

Wie wäre denn der genaue Ablauf bei Bareinzahlung im Zusammenhang mit Klageeinreichung? Ich gehe zur Gerichtszahlstelle mit der anhand des Streitwerts ausgerechneten dreifachen Gerichtsgebühr und dann? Muss ja irgendwie zugeordnet werden...
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Anahid
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#4

23.02.2017, 13:51

Das Problem hinsichtlich der Einzahlung von Gerichtskosten haben wir - da Verrechnungsschecks mittlerweile fast nirgendwo mehr akzeptiert werden - im Forum schon behandelt. Eine "Bareinzahlung" kannst Du nicht vornehmen. Insoweit wäre nur die Zahlung über Gerichtskostenstempler zulässig. Im Hinblick auf den ab 01.01.2018 geltenden elektronischen Rechtsverkehr ist der dann aber auch obsolet. Wir arbeiten daher jetzt in eiligen bzw. verjährungshemmenden Sachen mit Lastschrifteinzug. Bei anderen Sachen warten wir auf die Gerichtsskostenrechnung und überweisen dann den Betrag.
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#5

23.02.2017, 13:55

Anahid hat geschrieben:Das Problem hinsichtlich der Einzahlung von Gerichtskosten haben wir - da Verrechnungsschecks mittlerweile fast nirgendwo mehr akzeptiert werden - im Forum schon behandelt. Eine "Bareinzahlung" kannst Du nicht vornehmen. Insoweit wäre nur die Zahlung über Gerichtskostenstempler zulässig. Im Hinblick auf den ab 01.01.2018 geltenden elektronischen Rechtsverkehr ist der dann aber auch obsolet. Wir arbeiten daher jetzt in eiligen bzw. verjährungshemmenden Sachen mit Lastschrifteinzug. Bei anderen Sachen warten wir auf die Gerichtsskostenrechnung und überweisen dann den Betrag.
Bei verjährungshemmend eingereichten Klagen warten wir die Eingangsbestätigung ab, mit der auch zur Einzahlung der Gerichtskosten aufgefordert wird und verauslagen diese Kosten sodann. In Zeiten von SEPA ist die Zahlung dann ja am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto des Gerichts.
Pitt
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#6

23.02.2017, 14:04

Man kann z. B. zur Gerichtskasse gehen und die Gerichtskosten für die Klage direkt in bar einzahlen, dann bekommt man einen sog. "Gerichtskostenstempler" auf die Klage, aus dem sich ergibt, dass der Betrag X eingezahlt worden ist und kann die Klage dann einreichen. Dann gibt es - aber nur in NRW - die Möglichkeit, online Kostenmarken zu erwerben => http://www.justiz.de/kostenmarke/index.php
Seit einigen Jahren überweisen wir aber nur noch die GK. Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen, welche Zahlart beim Gericht gewünscht wird. Der Trend zur Online-Bezahlung ist aber nicht aufzuhalten. Im Zweifelsfall also vorab beim Gericht klären, welche Zahlungsmethode dort gewünscht wird und die schnellste Klagezustellung sicherstellt.
Hier z. B. mal ein Hinweis aus Hessen:
Soweit Rechtsanwälte ein EGVP-Postfach haben, erhalten sie eine elektronische Zahlungsaufforderung. Mit einem integrierten Bezahl-Link kann dann direkt auf den spezifischen Vorgang im ePayment-Verfahren via Internet zugriffen werden. Aber auch die klassische Papierrechnung enthält den Hinweis auf das ePayment-Verfahren. Die Zahlung kann z.B. per elektronischem Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Paypal abgewickelt werden. Der Zahlungseingang wird dann in den Justizverfahren von den Behörden unmittelbar automatisch registriert und ein schnellstmöglicher Verfahrensfortgang ist gewährleistet.
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chkern
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#7

23.02.2017, 14:20

Ahh, genau das meinte ich mit einzahlen, vielen Dank.
Danke auch für den Link zum Forumsbeitrag in Sachen "Gerichtskostenstempler", wieder ein neues Wort gelernt. ;)
Die Alternative mit dem Lastschrifteinzug kannte ich auch noch nicht.

Ich werd dann mal nachher zum Hörer greifen und nachfragen, was das Landgericht haben mag. Gut, dass die zufällig am Donnerstag Nachmittag Servicezeiten haben.

:thx
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Lämmchen
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#8

23.02.2017, 14:32

chkern hat geschrieben:Ahh, genau das meinte ich mit einzahlen, vielen Dank.
Danke auch für den Link zum Forumsbeitrag in Sachen "Gerichtskostenstempler", wieder ein neues Wort gelernt. ;)
Die Alternative mit dem Lastschrifteinzug kannte ich auch noch nicht.

Ich werd dann mal nachher zum Hörer greifen und nachfragen, was das Landgericht haben mag. Gut, dass die zufällig am Donnerstag Nachmittag Servicezeiten haben.

:thx
Du kommst aus Berlin habe ich gesehen. Da kann ich nur empfehlen: Warte auf die Rechnung. ;)
Liebe Grüße

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chkern
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#9

23.02.2017, 14:59

Genau das will Chef nicht, soll so schnell wie möglich gehen. Von mir aus würd ich auch auf die Aufforderung der KEJ warten. ;)
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#10

23.02.2017, 15:09

Genau das will Chef nicht, soll so schnell wie möglich gehen. Von mir aus würd ich auch auf die Aufforderung der KEJ warten.
Dann würde ich den Bankeinzug wählen. Du kannst ja auf der ersten Seite vermerken, dass ein Bankeinzug gemacht werden soll. Das hat bei uns bis jetzt immer sehr gut geklappt und zugestellt wird auch sofort (hat mir die Dame beim AG mal gesagt).
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