Hallo ihr Lieben,
ich soll für meine Chefin etwas recherchieren, stehe aber selbst etwas auf dem Schlauch. Der Fall gestaltet sich folgendermaßen:
Wir haben eine Stufenklage gestartet in der 1. Stufe auf Auskunft über den Nachlassbestand, in der 2. über eidesstattliche Versicherung, dass das Verzeichnis mit größtmöglicher Sorgfalt errichtet wurde und in der 3. Stufe, dass an unseren Kläger ein Pflichtteil von 1/4 zu zahlen ist.
Für die erste Stufe haben wir auch ein Teilurteil erhalten. Nach Prüfung der von der Gegenseite erteilten Auskunft stellte sich heraus, dass das Vermächtnis, das unser Kläger erhalten hatte, den Pflichtteilsergänzungsanspruch übersteigt. Eine Einigung mit der Gegenseite auf einen Vergleichsbetrag scheiterte daran, dass auch auf mehrmalige Nachfrage hin nie eine Reaktion erfolgte.
Meine Chefin würde nun gerne wissen, ob die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegt werden können, wenn wir die Sache für erledigt erklären. Ich bin dabei total überfragt, wahrscheinlich ist das eine ziemlich dumme Frage. Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
ninjafan
Steckengebliebene Stufenklage
- Anahid
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Können ja, liegt aber - wie Deine Chefin ja weiß - im Ermessen des Gerichts. Ohne die Auskunft hätte ja gar nicht festgestellt werden können, dass der Pflichtteil mittlerweile überzahlt ist. Und wenn die Gegenseite entsprechend zur Auskunftserteilung vorgerichtlich aufgefordert wurde und darauf nicht reagiert hat, war ja wohl Klage geboten. Sollte Deine Chefin aber besser beurteilen können als Du.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.