Eidesstattliche Versicherung von Refa an Gericht???

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Refa_86
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#1

27.01.2017, 11:33

Hallo an alle,

ich bin irgendwie gerade total aufgeregt. Schreibe gerade ein Diktat meines Chefs und darin soll ich ans Gericht eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich am 05.01.2017 einen Schriftsatz (Berufung) an S-Mail übergeben habe.

Mein Chef hat diesen Schriftsatz selbst geschrieben und mir hingelegt, mit der Bitte, diesen S-Mail zu übergeben, weil die Frist am 09.01.2017 abläuft. Dies habe ich auch getan, danach ist er in Urlaub gegangen. Jetzt hat das Gericht aber, wahrscheinlich durch den Feiertag am 06.01.2017, den Schriftsatz erst am 10.01.2017 erhalten und somit ist die Frist abgelaufen.

Habe halt irgendwie das Gefühl, dass er dieses Problem jetzt mir in die Schuhe schiebt oder sehe ich das falsch? Hätte er den Schriftsatz denn nicht vorab faxen sollen an dem 05.01.2017 oder gleich zwei Tage früher per Post verschicken sollen? Komme mir gerade so blöd vor... Habe noch nie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen... Er stellt das dem Gericht halt jetzt so hin, als dass er ja Anweisungen gegeben hat, dass die Fristen während seines Urlaubs eingehalten werden müssen und ich dafür Sorge zu tragen hatte.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
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paralegal6
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#2

27.01.2017, 11:46

ich weiss jetzt nicht was S-Mail ist aber wenn du den Schriftsatz am 5. also rechtzeitig abgeschickt hast und du das nur bestätigen sollst ist es alles i.O., er will wahrscheinlich Wiedereinsetzung, das geht nur wenn du unverschuldet zu spät eingereicht hast, bzw. es zu spät eingegangen ist. Du hast da nichts falsch gemacht, dein Chef muss es nur glaubhaft machen, das geht nur mit eV als Beweis
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Hühnerhaufen
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#3

27.01.2017, 11:51

Vielleicht solltet ihr Euch angewöhnen, bei wichtigen Fristen das Gericht auch noch einmal anzurufen, um zu fragen, ob der Schriftsatz auch eingegangen ist. Das machen wir immer so, gerade wenn nicht vorab gefaxt wird.
Refa_86
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#4

27.01.2017, 12:03

An paralegl6: S-Mail ist ein Unternehmen wie die Deutsche Post, die kommen jeden Tag um 16:30 Uhr zu uns in die Kanzlei und nehmen unsere Post mit. Ja, er will Wiedereinsetzung beantragen.

An Hühnerhaufen: Ja, das wäre in diesem Fall angebracht gewesen. In Zukunft passiert mir das nicht noch einmal.

Ich bin jetzt auch wieder etwas runtergekommen und habe mir von einer Anwältin aus meiner Kanzlei alles erklären lassen, das hat mich dann beruhigt.

Mein Chef hat halt oftmals die Angewohnheit, alles auf den letzten Drücker zu machen... Aber das ist bestimmt in vielen Kanzleien so...
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paralegal6
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#5

27.01.2017, 12:47

klar, Fristen werden eigentlich immer am letzten Tag erledigt ;-). Wenn S Mail wie Post ist würde ich immer vorab faxen
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jojo
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#6

27.01.2017, 13:02

Also ich habe da schon gaaanz viele von in den Akten gesehen, ist ein ganz normaler Vorgang.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Refa_86
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#7

27.01.2017, 13:20

Ok, dann bin ich ja beruhigt. Bin noch nicht lange Refa und habe deswegen noch keine Erfahrungen damit gemacht bis jetzt.

Danke für eure Antworten :-)
Hühnerhaufen
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#8

27.01.2017, 13:26

Berichte mal bei Gelegenheit, ob ihr Wiedereinsetzung bekommen habt.
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Mariposa2
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#9

27.01.2017, 13:43

Bei uns wurde das auch mal so gemacht.

Der Anwalt muss den Angestellten die "Schuld in die Schuhe schieben", damit er Wiedereinsetzung beantragen kann. Anwaltsversagen wird der Mandantschaft zugerechnet und aus irgendwelchen Gründen hat man es dann komplett verhauen. Bei Büroversehen durch Fachangestellte sieht das meiner Kenntnis nach dann anders aus. Dadurch kann man eher noch Wiedereinsetzung hinbekommen. Aber das hat die Anwältin sicher schon so ähnlich erklärt :).
Zuletzt geändert von Mariposa2 am 27.01.2017, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
Refa_86
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#10

27.01.2017, 13:46

An Hühnerhaufen: Ja ,mache ich :-)
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