Pachteinnahmen bei Pfändung - Pfändungsfreigrenze

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MeliM88
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#1

23.01.2017, 22:20

Hallo Zusammen,
ich habe eine Schuldnerin die eine Firma besitzt. Diese Firma hat sie an ihren Lebensgefährten für 750 € monatlich verpachtet. Sie selbst ist bei der Firma von ihm angestellt mit 1.000 € netto. Mit dem eigentlichen Einkommen liegt sie ja unter der Pfändungsfreigrenze. Mit den Pachteinnahmen darüber. Laut Drittschuldnerauskunft des Lebensgefährten liegt die Schuldnerin unterhalb der Pfändungsfreigrenze und wissen dadurch wohl, wie diese den Schulden entkommen kann. --> 1. Frage: Kann man die Einnahmen nicht zusammenzählen?

Diese Frau besitzt über ein Eigenheim, das von ihrem Lebensgefährten finanziert wird; belastet ist es von der Bank noch mit über 150.000 €, sodass meines Erachtens eine Sicherungshypothek nicht für sinnvoll erscheint.

Lt. Vermögensauskunft hat sie allein über 80.000 € Steuerschulden.

Wenn man die Schuldnerin evtl. mit der Pfändungsgrenze nicht "erwischen" kann, was wäre mit einem eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. --> 2. Frage.

Es kann doch nicht angehen dass eine Schuldnerin ein Haus besitzt das schön von jemand anders abgezahlt wird; sie knapp 2.000 € verdient und man nichts dagegen machen kann, damit diese weiterhin Schulden anhäuft ?!
Kaltforelle
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#2

24.01.2017, 14:20

Hallo

der von dir angedachte Pfändungsfreibetrag gilt ja nur für das Arbeitseinkommen.

Hinsichtlich der "Pachtzahlungen" müsstest du mal versuchen rauszubekommen, was hier für ein Vertrag genau vorliegt.
Diese Zahlungsansprüche könntest du gesondert pfänden - Freund als Drittschuldner.

Grüße
MeliM88
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#3

24.01.2017, 16:18

Hallo Kaltforelle. Zunächst vielen Dank für die Antwort.

Also ich habe bereits die Pachteinnahmen nebst Herausgabe des Pachtvertrages bei dem Freund gepfändet. Dieser teilte mir sodann in der Drittschuldnerauskunft mit, dass die Pachteinnahmen nicht pfändbar sind und auch diese Pachteinnahmen nicht zum Arbeitseinkommen dazugerechnet werden darf.

Mein Gedanke bei dem Pfüb war entweder die Auszahlung der vollständigen Pachteinnahmen oder bei Zusammenrechnung des Arbeitseinkommens und der Pachteinnahmen zumindest der Teil über der Pfändungsgrenze.

Die Pachteinnahmen beziehen sich nicht auf ein von dem Freund genutztes Gebäude. Er hat nur die Firma der Schuldnerin (den Firmennamen) "übernommen".

Ich weiß nicht sicher ob ich falsch liege oder der Freund (Drittschuldner).
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