Hilfe bei KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Inara
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#1

23.01.2017, 11:42

Hi Ihr Lieben,
bräuchte Hilfe bei einem KFA. Wenn es so viel auf einmal ist hänge ich etwas.
Folgender Streitwertbeschluss:

für die Zeit bis zum Erlass des Anerkenntnisurteils vom ... auf € 137.500,00

(Klageantrag a) 14.000,00, b) und c) je 8.500,00, d) 16.000,00, e) und f) je 7.000,00, g) 16.000,00, h) 10.000,00, i) 14.000,00, J) 23.000,00, k) - m) je 4.500,00

für die Zeit danach bis ... auf
€ 33.000,00
für die Zeit danach bis ... auf
€ 53.000,00
für die Zeit danach bis ... auf
€ 44.500,00
für die Zeit danach auf
€ 36.000,00


Ahhh... wie mach ich denn hier einen KFA


Urteil lautet:
die Beklagte (wir waren Kläger) es zu unterlassen...
a)..
b)...

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten von € 3.386,00 zu zahlen nebst Zinsen von 5 % aus 1.867,60 seit ..., aus € 534,40 seit und aus € 984,60 seit..

Im übrigen Klage abgewiesen.
von den Kosten trägt Kläger 13 % und Beklagte 87 %


Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, wie ich das am Besten angehe?

:thx schonmal
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Anahid
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#2

23.01.2017, 12:37

Auf jeden Fall passt Du ins Anwaltsbüro. Viel geschrieben, fast nix ausgesagt. :mrgreen:

Spaß beiseite. Keine Ahnung, da Dein Sachverhalt wirklich nicht viel hergibt, außer, dass hier irgendwann mal ein AU (wahrscheinlich Teil-AU?) erlassen wurde.

Ansonsten wäre halt mal interessant bis ... (ja bis wann denn bitte?) und warum sich die Streitwerte laufend ändern. Wann haben hier Termine stattgefunden?

Und zu allerletzt....bin ja nicht umsonst Hexe....fehlt Dein eigener Abrechnungsvorschlag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Inara
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#3

25.01.2017, 14:03

@ Anahid..
Du hast natürlich total Recht.. das war nun wirklich sehr "schlampig"
Kommt davon, wenn man aus dem Urlaub kommt, tausend Sachen vor sich hat und das kurz reinschieben will.. soll keine Entschuldigung sein :-(

Nun alles mal genau...


Klage v. 30.10.2015
Anträge:
1. Der Beklagten wird unter Androhung …
a.. b.. c.. d.. e..f.. g... h... i... j.. k..l..m..
2. Beklagte wird verurteilt € 1.867,60 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit (außergerichtliche Kosten/nur Differenzbetrag)
3. Beklagte trägt Kosten des RS
4. vorläufig vollstreckbar


Am 08.12.2015 Klage erweitert:
Antrag 5:
Beklagte wird verurteilt € 1.531,90 (außergerichtliche Kosten Restbetrag)


Sodann Teil- Anerkenntnisurteils am 20.01.2016
über Klageantrag 1 a-j
Kostenentscheidung bleibt Schlussurteil vorbehalten


weiter folgte Klageerweiterung 15.03.2016:
Antrag 6:
Beklagte wird unter Androhung...

Antrag 7:
Beklagte wird verurteilt € 1.314,50 nebst Zinsen seit 08.03.16 zu zahlen


mündliche Verhandlung 19.07.2016


Rücknahme Klageanrag 1b


mündliche Verhandlung 24.11.2016





Streitwertbeschluss:

für die Zeit bis zum Erlass des Anerkenntnisurteils vom 20.01.2016 auf € 137.500,00
(Klageantrag a) 14.000,00, b) und c) je 8.500,00, d) 16.000,00, e) und f) je 7.000,00, g) 16.000,00, h) 10.000,00, i) 14.000,00, J) 23.000,00, k) - m) je 4.500,00

für die Zeit danach bis 16.03.16 auf
€ 33.000,00
für die Zeit danach bis 15.07.16 auf
€ 53.000,00
für die Zeit danach bis 27.09.16 auf
€ 44.500,00
für die Zeit danach auf
€ 36.000,00




Urteil:
die Beklagte (wir waren Kläger) es zu unterlassen...
a)..
b)...

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten von € 3.386,00 zu zahlen nebst Zinsen von 5 % aus 1.867,60 seit 22.12.15, aus € 534,40 seit und aus € 984,60 seit 15.04.16

Im übrigen Klage abgewiesen.
von den Kosten trägt Kläger 13 % und Beklagte 87 %



würde jetzt eine

1,3 VG aus € 137.500,00 nehmen
Anrechnung (hier weiss ich nicht so wirklich, wie ich was von den außergerichtlichen Kosten anrechne)
1,2 TG aus € 44.500,00

keine Ahnung wie sonst weiter oder ob das hinkommen könnte...

Vielen Dank weiterhin für die Unterstützung und nochmal sorry
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#4

25.01.2017, 14:17

Deine Berechnung ist meiner Auffassung nach richtig :).

Denk aber daran, dass es ein KAA ist und außerdem ggf. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder hinzukommen, sofern ein Ansatz hier möglich ist :).
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#5

25.01.2017, 19:13

Damit kann man schon viiiiieeeel mehr anfangen. :)

Seh ich das richtig, dass vor dem AU kein Termin stattgefunden hat?

Ich kann Dir direkt mitteilen, dass ich - entgegen der Auffassung von Phuul - nicht der Meinung bin, dass Deine Rechnung richtig ist. Mich stört die Höhe der TG.

Hinsichtlich der Anrechnung der ausgeurteilten vorgerichtlichen Kosten: Steht dazu nichts genaueres in der Begründung? Diese Beträge sind nämlich in der Tabelle nicht zu finden. Würde die Berechnung aber einfacher machen.
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#6

25.01.2017, 20:55

Aber welche andere TG sollte man hier denn nehmen?

Wenn bis 15.07. 55.300,00 € SW sind und sodann bis 27.09.der SW mit 44.500,00 € angegeben wird und Termin am 19.07. stattfand, was bedenke ich da nicht richtig, wenn ich 44.500,00 € für zutreffend halte?
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Anahid
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#7

25.01.2017, 21:04

Nein, meiner Meinung nach nicht. Was ist denn mit dem Anerkenntnisurteil? ;)
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#8

25.01.2017, 21:11

Ich habe wohl ein Brett vorm Kopf :mrgreen:
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#9

25.01.2017, 21:13

Phuul hat geschrieben:Ich habe wohl ein Brett vorm Kopf :mrgreen:
Bedeutet, Dir fällt grad nicht ein, dass eine TG für ein AU anfällt, oder was? :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

25.01.2017, 21:26

Anahid hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Ich habe wohl ein Brett vorm Kopf :mrgreen:
Bedeutet, Dir fällt grad nicht ein, dass eine TG für ein AU anfällt, oder was? :mrgreen:
Ich komme mir gerade vor wie ein Azubi 1. LJ :augenreib

Ich wusste das wirklich nicht bzw. habe ich hier das schriftliche Vorfahren nicht bedacht. Im Arbeitsrecht gibts das ja nicht, weshalb ich das überhaupt nicht berücksichtigt habe.

Das ist wirklich schön hier, dass man seinen Horizont erweitern kann. Durch das Arbeitsrecht scheint mir der nötige Allroundblick zu fehlen :oops: :(.

Würde man die TG dann aus dem vollen Wert nehmen?
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