MB gegen Liquidator von gelöschter UG - sinnfrei!?!?

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Memnoch
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#1

22.01.2017, 18:21

Hallo zusammen!

Letztens gab mir eine andere Abteilung ein paar Rechnungen mit dem Auftrag, eine UG außergerichtlich aufzufordern und sodann einen MB zu beantragen.

Nachdem das Mahngericht zu Recht monierte, dass da der Zusatz "haftungsbeschränkt" fehlte, habe ich einen Blick ins HR riskiert: Die Firma wurde bereits letzten Sommer aufgelöst... Erstaunlich allerdings, dass man ein paar Tage nach dem MB-Antragsversuch noch einen Teilbetrag erhalten hat.

Jetzt geht die Überlegung meines Chefs dahin, den MB-Antrag kurzerhand gegen den Liquidator zu stellen.
Habe mit aufgelösten Firmen und Liquidatoren noch nicht allzu viel erlebt und frage mich nun, ob das mögl. nicht genauso sinnfrei sein könnte wie ein MB gegen eine nicht mehr existente Firma.

Kann da von Euch jemand Licht ins Dunkel bringen?
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paralegal6
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#2

23.01.2017, 08:05

Es gibt das Sperrjahr, ich würde mich beeilen. Schreib doch nochmal den Liquidator an, ist meist ein ehemaliger GF. Ist die UG denn i. L. oder wirklich schon gelöscht?
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Memnoch
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#3

23.01.2017, 18:26

Die Firma ist laut Handelsregister tatsächlich schon gelöscht.

Liquidator war der frühere Geschäftsführer/Gesellschafter.

Realisiert hat der Auftraggeber, wie gesagt, letztens noch einen Teilbetrag. Aber in welcher Funktion man die Überweisung tätigte, ist mir unklar.
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