Hallo und guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage. Wir haben einen Strafbefehl bekommen, in dem steht, dass unser Mandant die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Die Kosten selbst sind aber nicht beziffert.
Jetzt kann man gegen die Kostenentscheidung Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt. Dafür hat man eine Woche ab Zustellung des Strafbefehls.
Ich weiß aber ja noch gar nicht, wie hoch die Kosten sein werden. Wie soll ich denn da entscheiden, ob ich gegen die Kosten Beschwerde einlegen möchte oder nicht??
Da wir selten Strafsachen haben, wäre ich für einen Hinweis, ob ich da einen Denkfehler habe, dankbar.
Schönen Tag noch,
Tatjana
Frist Strafbefehl Beschwerde wegen Kosten
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Ja, da hast Du einen Denkfehler. Mit der Kostenentscheidung ist der Ausspruch "Der Angeklagte trägt die Kosten und Auslagen des Verfahrens" gemeint. Das hat mit der Höhe nichts zu tun.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid hat geschrieben:Ja, da hast Du einen Denkfehler. Mit der Kostenentscheidung ist der Ausspruch "Der Angeklagte trägt die Kosten und Auslagen des Verfahrens" gemeint. Das hat mit der Höhe nichts zu tun.
Hmmm... wörtlich steht da:
Wollen Sie nur die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen anfechten, so können Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt, binnen 1 Woche nach Zustellung des Strafbefehls sofortige Beschwerde einlegen.
Ich hab ja aber keinen Wert... Oder wird der Strafbefehl nochmal als rechtskräfzig zugestellt mit den Kosten wenn da niemand gegen einspruch einlegt?
Tatjana
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Für die Kostenberechnung im Strafverfahren benötigt man keinen Wert. Alleine die bei Euch entstandenen Gebühren dürften wohl schon über 200,00 € liegen.
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Ach so, das betrifft dann nicht nur die anderen Kosten außer denen, die bei uns entstanden sind??
OK, danke Anahid und schönes WE :*
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