ZV Sackgasse, Arbeitsstelle bekannt, aber Leiharbeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mariposa2
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#1

16.01.2017, 12:48

Hallo ihr Lieben,

eine ehemalige Mandantin von uns ärgert mich wahnsinnig. An diesem Beispiel sieht man auch, dass man als Schuldner ohne Ende Schulden machen kann und einfach abtauchen kann. Ich bin hier mittlerweile an einem Punkt angelangt, wo ich nicht mehr weiß, was ich sonst noch machen kann.

Es geht mittlerweile um einen Betrag iHv 1.764,00 €.

Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen die Mandantin erwirkt und auch die üblichen Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Vor dem ersten GVZ Termin stimmte sie einer Ratenzahlungsvereinbarung zu und hielt sich auch bis zur Hälfte daran. Danach tauchte sie ab. Zu einem neuen Termin zur Abgabe der EV erschien sie nicht. Der Gerichtsvollzieher teilte daraufhin mit, dass die Schuldnerin in der Wohnung nicht mehr anzutreffen ist. Nachbarn hätten gesagt, dass sie wohl umgezogen sei. Abgemeldet hat sie sich aber nicht. Das Einwohnermeldeamt konnte uns insoweit keine neue Adresse mitteilen.

Durch eine Kollegin haben wir erfahren, dass sie mittlerweile bei ihrem neuen Freund wohnen soll. Dort ist sie aber nicht offiziell angemeldet (sie wird wohl endlose Schulden haben). Ich habe probeweise eine Anzeige zum Einwohnermeldeamt gemacht, aber die haben natürlich auch keine Lust, der Sache auf den Grund zu gehen (sehen bei einer Owi eh kein Geld). Ich hatte die Hoffnung, von dort irgendwie an eine neue Adresse zu gelangen. Erfolglos.

Durch Zufall erfuhren wir sodann, wo die Schuldnerin jetzt arbeitet. Also habe ich einen PfüB erstellt. Anschließend stellte sich heraus, dass die Schuldnerin über eine Leiharbeitsfirma dort angestellt ist. Also ging das Ganze wieder ins Leere. Natürlich konnte die Einsatzfirma auch keine weiteren Details herausgeben. Ich weiß lediglich: Die Schuldnerin arbeitet noch über die Leiharbeitsfirma dort.

Da ich davon ausging, dass vielleicht die Rentenversicherung wenigstens die aktuelle Adresse der Dame hat (zwecks erneuter Abnahme der EV und sodann Kenntnis über den eigentlichen Arbeitgeber), habe ich einen Auftrag an den GVZ gemacht zur Ermittlung von Adressen, u. a. bei der Deutschen Rentenversicherung. Leider kam nunmehr die Nachricht vom GVZ, wonach eine aktuelle Anschrift in den Beständen der DRV nicht gespeichert ist.

Und jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende.

Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, an Daten zu kommen? Ich möchte unbedingt in Erfahrung bringen, wie die Leiharbeitsfirma heißt, bei der sie beschäftigt ist. Aber ich wüsste nicht wie. Gegen die Einsatzarbeitgeberin haben wir ja eigentlich keine Möglichkeiten. Leider haben wir von ihren damaligen Zahlungen keine Bankverbindung vorliegen, aus der sich eine Bank ergeben würde.

Ich habe die Schuldnerin auch zwischenzeitlich angeschrieben und an ihre Vernunft appelliert, dass sie sich keine Unannehmlichkeiten bei ihrer neuen Arbeitgeberin einhandelt, da wir wissen, dass sie als Leiharbeitnehmerin bei Firma xyz arbeitet. Ich hoffte, dass sie sich so erschreckt und Ärger ersparen wollen würde und die Ratenzahlung wieder aufnimmt. Aber leider scheint sie echt knallhart darauf zu sein.

Es ist schon ein Unding, dass man hier einfach abtauche kann und kein Gläubiger kommt mehr an sein Geld.
Zuletzt geändert von Mariposa2 am 20.01.2017, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
grommelie
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#2

16.01.2017, 12:56

Beantrage doch Einholung von Drittauskünften - hier von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Da sollte der aktuelle Arbeitgeber der Schuldnerin aufgeführt sein.
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Mariposa2
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#3

16.01.2017, 13:01

Ich habe M1 im Formular angeklickt. Darauf eingegangen wurde nicht. Es steht im Schreiben nur:

"Fehler aufgetreten. Fehlercode 18 (Ihr Auskunftsersuchen kann im automatisierten Verfahren nicht beantwortet werden, da eine aktuelle Anschrift in den Beständen der DSRV nicht gespeichert ist. Diese Auskunft ist kostenfrei.)
Das Auskunftsersuchen führte zu keinem Ergebnis, d.h, es konnte kein Schuldner ermittelt werden."
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#4

16.01.2017, 13:31

Hattet Ihr das Geburtsdatum angegeben?
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#5

16.01.2017, 14:01

Ja, das Geburtsdatum habe ich extra immer und überall angegeben, damit man das abgleichen kann.
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#6

16.01.2017, 14:07

Phuul hat geschrieben:Ich habe M1 im Formular angeklickt. Darauf eingegangen wurde nicht. Es steht im Schreiben nur:

"Fehler aufgetreten. Fehlercode 18 (Ihr Auskunftsersuchen kann im automatisierten Verfahren nicht beantwortet werden, da eine aktuelle Anschrift in den Beständen der DSRV nicht gespeichert ist. Diese Auskunft ist kostenfrei.)
Das Auskunftsersuchen führte zu keinem Ergebnis, d.h, es konnte kein Schuldner ermittelt werden."
Wobei ich dazu sagen muss, dass ich eine bestimmte Reihenfolge angegeben habe. Der GVZ sollte erst die Adresse erfragen. Hätte er diese bekommen, hätte er vollstrecken sollen und die EV abnehmen sollen. Sofern er die Adresse nicht hat, hätte er nach M1 eben den Arbeitgeber erfragen sollen. Scheint aber wohl falsch gewesen zu sein, wie ich es formuliert habe (zuerst Auftrag L5, danach G3, sodann erst M 1 unter Berücksichtigung von M4).
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#7

16.01.2017, 14:11

hm, hast du schon Drittauskünfte vom Bundeszentralamt für Steuern?
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#8

16.01.2017, 14:13

hast du eine Creditreform- oder Schufa-Auskunft? Die könnten vielleicht aktuelle Anschriften haben. :kopfkratz
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#9

16.01.2017, 14:16

icerose hat geschrieben:hm, hast du schon Drittauskünfte vom Bundeszentralamt für Steuern?
Nein, bei dem Bundeszentralamt für Steuern habe ich noch nicht angefragt, weil ich davon ausging, dass bei der DRV das aktuelle Arbeitsverhältnis gelistet sein müsste. Ich wollte nicht mehr Geld raushauen als notwendig.

Kriege ich darüber die aktuelle Arbeitsstelle heraus oder auch nur eine Adresse? Denn die Adresse wird definitiv falsch und die alte sein.
icerose hat geschrieben:hast du eine Creditreform- oder Schufa-Auskunft? Die könnten vielleicht aktuelle Anschriften haben. :kopfkratz
Die kriegen aber die Adressen normalerweise auch über das Einwohnermeldeamt? Also bei der Adresse habe ich bei dieser Dame schon längst aufgegeben. Ich will ihren Lohn pfänden, damit es so richtig schön bitter für sie kommt. Bei der Adresse scheint Hopfen und Malz verloren zu sein, wenn nicht einmal die DRV eine aktuelle Adresse hat.
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#10

16.01.2017, 14:31

Phuul hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Ich habe M1 im Formular angeklickt. Darauf eingegangen wurde nicht. Es steht im Schreiben nur:

"Fehler aufgetreten. Fehlercode 18 (Ihr Auskunftsersuchen kann im automatisierten Verfahren nicht beantwortet werden, da eine aktuelle Anschrift in den Beständen der DSRV nicht gespeichert ist. Diese Auskunft ist kostenfrei.)
Das Auskunftsersuchen führte zu keinem Ergebnis, d.h, es konnte kein Schuldner ermittelt werden."
Wobei ich dazu sagen muss, dass ich eine bestimmte Reihenfolge angegeben habe. Der GVZ sollte erst die Adresse erfragen. Hätte er diese bekommen, hätte er vollstrecken sollen und die EV abnehmen sollen. Sofern er die Adresse nicht hat, hätte er nach M1 eben den Arbeitgeber erfragen sollen. Scheint aber wohl falsch gewesen zu sein, wie ich es formuliert habe (zuerst Auftrag L5, danach G3, sodann erst M 1 unter Berücksichtigung von M4).
Deswegen wirst Du wohl keinen Arbeitgeber erfahren haben. Da die Frage nach den Arbeitgeber dann gar nicht gestellt wurde.
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