Hallo liebes Forum,
wir haben folgenden Fall bei uns, der uns Kopfschmerzen bereitet:
Der Mandant hat einen Mahnbescheid in Höhe von 20.000,00 € beantragt. Dagegen wurde durch den Anwalt des Gegners Widerspruch eingelegt. Nach unserer Prüfung sind nur knapp 75 % wirklich begründet, so dass
wir auch nur 15.000 € ins streitige Verfahren abgeben wollen. Wie sieht es mit den Kosten dann ganz genau aus. Bilden sich daraus dann sozusagen 2 Verfahren mit je 5.000,00 € und 15.000,00 € Gegenstandswert ?
Dann könnte es ja billiger sein, den Gesamtbetrag zur Abgabe zu beantragen und dann 25% zu verlieren ?
Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
(Teil-)Klagerücknahme vor Abgabe an Streitgericht
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es bilden sich nicht 2 Verfahren. Du kannst gegenüber dem Mahngericht den Mahnbescheid in Höhe von 5.000,00 € zurücknehmen und hinsichtlich der 15.000,00 € die Abgabe ans Streitgericht beantragen (wenn Ihr natürlich nicht bereits im Mahnbescheid beantragt habt, bei Widerspruch ans Streitgericht abzugeben).
Gebührenmäßig sieht es dann so aus, dass die Gegenseite auf jeden Fall mal einen Gebührenerstattungsanspruch in Höhe von 0,5 Widerspruchsgebühr aus 5.000,00 € + Auslagen und MwSt behalten sollte.
Gebührenmäßig sieht es dann so aus, dass die Gegenseite auf jeden Fall mal einen Gebührenerstattungsanspruch in Höhe von 0,5 Widerspruchsgebühr aus 5.000,00 € + Auslagen und MwSt behalten sollte.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.