(Teil-)Klagerücknahme vor Abgabe an Streitgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Snorky
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#1

09.12.2016, 12:45

Hallo liebes Forum,

wir haben folgenden Fall bei uns, der uns Kopfschmerzen bereitet:

Der Mandant hat einen Mahnbescheid in Höhe von 20.000,00 € beantragt. Dagegen wurde durch den Anwalt des Gegners Widerspruch eingelegt. Nach unserer Prüfung sind nur knapp 75 % wirklich begründet, so dass
wir auch nur 15.000 € ins streitige Verfahren abgeben wollen. Wie sieht es mit den Kosten dann ganz genau aus. Bilden sich daraus dann sozusagen 2 Verfahren mit je 5.000,00 € und 15.000,00 € Gegenstandswert ?
Dann könnte es ja billiger sein, den Gesamtbetrag zur Abgabe zu beantragen und dann 25% zu verlieren ?

Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
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Anahid
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#2

09.12.2016, 13:54

Es bilden sich nicht 2 Verfahren. Du kannst gegenüber dem Mahngericht den Mahnbescheid in Höhe von 5.000,00 € zurücknehmen und hinsichtlich der 15.000,00 € die Abgabe ans Streitgericht beantragen (wenn Ihr natürlich nicht bereits im Mahnbescheid beantragt habt, bei Widerspruch ans Streitgericht abzugeben).

Gebührenmäßig sieht es dann so aus, dass die Gegenseite auf jeden Fall mal einen Gebührenerstattungsanspruch in Höhe von 0,5 Widerspruchsgebühr aus 5.000,00 € + Auslagen und MwSt behalten sollte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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