Hallo ihr lieben,
ich habe gerade ein kleines Problem. Wir haben eine Sache gegen einen Schuldner bekommen, welcher vorher eine UG war. Nun wurde diese jedoch geändert in ein Einzelunternehmen.
Was mache ich jetzt mit der vorherigen Forderung gegenüber der UG? Ich meine darf ich diese dann jetzt einfach von dem Einzelunternehmen geltend machen?
Vielen Dank.
LG
Umfirmierung oder Rechtsnachfolge?
- Kanzleihund
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Kommt darauf an, was mit der Unternehmergesellschaft passiert ist. Es gibt Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, in denen eine Rechtsnachfolge des Einzelunternehmers eintritt. Es kann aber auch sein, dass die Gesellschaft liquidiert und ein neues Einzelunternehmen gegründet wird. Und am Besten ist es, wenn der Unternehmer das selbst nicht weiß und einfach "weiterwurschtelt" [wie wir Saggsen sagen.] Am Besten mal einen Handelsregisterauszug der Gesellschaft ziehen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")