Selbständiges Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Punica
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#1

08.12.2016, 22:20

Folgendes Problemchen hätte ich gerne gelöst:

Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt (Streitwert: 100.000,00 €).
Es erging bisher ein Teil-Gutachten, aufgrund dessen wir schon ins Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) übergeleitet haben (Streitwert: 190.000,00 €).

Soweit so gut und bis dato kein Probelm, ich rechne ab:
1,3 Verfahrensgebühr aus 190.000,00 €
abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr aus 100.000,00 €

Das Problem ist, daß wir - wenn das Hauptgutachten vorliegt - eine weitere Klage einreichen werden.

Ich habe bisher nichts wirklich fundiertes dazu gefunden, ob ich die Verfahrensgebühr aus dem selbständigen Beweisverfahren da dann nochmal anrechnen muß, oder ob es mit einmal anrechnen getan ist.

Wenn jemand eine Antwort hat, wenn möglich mit §§ oder Rechtsprechung oder Literatur, wäre ich einen großen Schritt weiter. :vogel
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Anahid
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#2

09.12.2016, 10:43

Du musst selbstverständlich eine Gebühr nicht doppelt anrechnen. Du kannst ja nicht mehr anrechnen, als Du tatsächlich erhalten hast. Ich verstehe nur nicht, warum eine weitere Klage eingereicht werden soll und nicht die andere erhöht wird. Denn da ja dann wohl beide Klagen auf dem Beweisverfahren beruhen sollen und auf ein Beweisverfahren normalerweisee ein Hauptsacheverfahren folgt, gibt das für mich keinen Sinn. Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen. ;)
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