Anzeigepflicht Grunddienstbarkeit

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

08.12.2016, 11:27

Hallo zusammen,

wir sollen eine Grunddienstbarkeit beurkunden. Dem Eigentümer des Grundstücks X wird das Recht eingeräumt, eine Leitung über das Grundstück Y zu verlegen. Eine Entgelt wird hierfür nicht geschuldet.

Muss ich diese Urkunde nun gegenüber der Schenkungsteuerstelle anzeigen?

Liebe Grüße,
noto-fee
SunnyNOM
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#2

09.12.2016, 13:01

Hallöchen :),

Nein.. du musst das nicht der Schenkungssteuerstelle mitteilen..

Du hast im Endeffekt nur den Vollzug im Grundbuch..

Ich weiß nicht aus welchem OLG Bezirk du kommst, aber in dem aktuellen Kammerreport des OLG Braunschweig steht ein ganz gute Erklärung über anzuzeigende Vorgänge drin..kann ich dir auch gerne schicken.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
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