MB gegen Dr.

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paralegal6
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#1

08.12.2016, 10:28

Ich fertige grade einen MB (Barcode) und frage mich, wohin mit dem Doktortitel des Gegners? Nachname, Dr. ? :sad: es gibt als Anrede nur Herr und Frau
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Sputnik85
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#2

08.12.2016, 10:31

Hallo,

du benutzt doch RA-Micro. Wenn du den Namen also korrekt in der Adressdatei eingegeben hast, wird das doch einfach übernommen, nicht?
Erstellst also ganz normal deinen Mahnbescheid, dann ins EDA-Mahnverfahren und wählst dort neu Barcode aus. Dann übernimmt der doch alles und du kannst drucken.

LG
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paralegal6
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#3

08.12.2016, 10:45

danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/
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samsara
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#4

08.12.2016, 10:58

Das "Dr. würde ich vor den Vornamen schreiben.

Den anwaltlichen Vertreter des Gegners würde ich weglassen.
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skugga
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#5

08.12.2016, 10:59

paralegal6 hat geschrieben:danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/
Wozu willst Du denn letzteres? MB wird doch ohnehin unmittelbar dem Schuldner zugestellt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#6

08.12.2016, 11:29

skugga hat geschrieben:Wozu willst Du denn letzteres? MB wird doch ohnehin unmittelbar dem Schuldner zugestellt.
Ich würde es auch besser finden, wenn einem Mahnbescheide bei angezeigter (Prozess-)Vertretung direkt zugestellt würden.
Sonst muss man den Mandanten immer bei Androhung der Todesstrafe einmeiseln, dass sie bitte und unbedingt auf die Zustellung eines Mahnbescheids achten müssen.
Eben kein gutes Gefühl.

Aus dem gleichen Grund würde ich dem Kollegen eben auch die Direktzustellung gönnen.
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paralegal6
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#7

08.12.2016, 11:42

Habe ein Schreiben in der Akte dass der RA für alle Eventualitäten bevollmächtigt ist und als Zustellungsbevollmächtigter genannt werden möchte, geht aber technisch nicht, da er nur nach gesetzlichen Vertretern fragt. In einer Klage würde ich ihn ja auch benennen
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skugga
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#8

08.12.2016, 12:15

paralegal6 hat geschrieben:Habe ein Schreiben in der Akte dass der RA für alle Eventualitäten bevollmächtigt ist und als Zustellungsbevollmächtigter genannt werden möchte, geht aber technisch nicht, da er nur nach gesetzlichen Vertretern fragt. In einer Klage würde ich ihn ja auch benennen
Siehe oben. Da kann der RA sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, das ist im Mahnverfahren nicht vorgesehen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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paralegal6
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#9

08.12.2016, 12:16

ok, schade, danke !

Und Dr. dann vor den Vornamen? Habe keine Lust auf eine Monierung :oops:
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skugga
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#10

08.12.2016, 13:22

paralegal6 hat geschrieben:ok, schade, danke !

Und Dr. dann vor den Vornamen? Habe keine Lust auf eine Monierung :oops:
Jepp.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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