Ein bißchen umständlich, oder? Ich druck auch Barcode. Aber das macht das RA-Micro-Programm doch auch. Ist doch viel weniger Arbeit dann.paralegal6 hat geschrieben:danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/
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Hab ich ja auch schon geschrieben. Da hat man den ganzen Stress mit dem zusätzlichen Eintragen nicht. Und die Adressdateien werden korrekt eingelesen.Anahid hat geschrieben:Ein bißchen umständlich, oder? Ich druck auch Barcode. Aber das macht das RA-Micro-Programm doch auch. Ist doch viel weniger Arbeit dann.paralegal6 hat geschrieben:danke aber nein ich drucke mit Barcode im Internet
ich kann auch keinen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite eingeben :/
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Es ist aufwendig, aber man könnte dem Kollegen zum Beispiel in einem kurzen Schreiben (Anlage Mahnbescheidsantrag in Kopie) mitteilen, dass man jetzt den Erlass eines Mahnbescheids beantragt hat. Habe ich schon erlebt und fand ich nett.paralegal6 hat geschrieben:Habe ein Schreiben in der Akte dass der RA für alle Eventualitäten bevollmächtigt ist und als Zustellungsbevollmächtigter genannt werden möchte, geht aber technisch nicht, da er nur nach gesetzlichen Vertretern fragt.
Vielleicht kann man es auch davon abhängig machen, wann der letzte Schritt der Auseinandersetzung erfolgt ist. 2 - 3 Wochen nachdem ich den Anspruch abgelehnt habe, rechne ich noch mit einem Mahnbescheid. Danach eher nicht mehr. (Erstens ist der Gegner vielleicht einsichtig und zweitens, warum macht ihr überhaupt ein Mahnverfahren? Bei einem anwaltlich vertretenen Gegner sollte doch der Widerspruch vorprogrammiert sein. Von einer einfachen Verjährungshemmung abgesehen, ist es doch nur Mehraufwand und Zeitverzögerung.)
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")