isolierter Antrag auf Haftbefehl...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Uli R Ike
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#1

05.12.2016, 08:54

Moin moin,

ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt. Dabei habe ich den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nicht angekreuzt. Das kann ich doch allerdings jetzt in einem isolierten Antrag machen oder? Entstehen dabei neue RA-Kosten?

Liebe Grüße
Uli

:thx
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Anahid
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#2

05.12.2016, 10:57

Wenn der Schuldner nicht zum Abgabetermin erschienen ist oder die Abgabe verweigert hast, kannst Du beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Erlass eines Haftbefehls beantragen, richtig. Rechtsanwaltsgebühren gibt es weder für den Antrag, noch für den späteren Verhaftungsauftrag, weil das alles zu dem Antrag auf Abgabe ver Vermögensauskunft gehört.
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Uli R Ike
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#3

05.12.2016, 11:03

Super. Danke schön!
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#4

05.12.2016, 11:29

@Anahid: Für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nehme ich doch den ZV-Antrag und mache das Kreuz bei "H" oder? Ich finde diesen Antrag allerdings nicht in unserem RenoStar. :sad:
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Anahid
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#5

05.12.2016, 12:47

Nein, dafür braucht man kein Formular. Einfach an das Vollstreckungsgericht einen Zweizeiler: In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y wird beantragt, gegen den Schuldner einen Haftbefehl zu erlassen. Auf das Vollstreckungsprotokoll des/der GV/OGV/HGV vom ...... wird verwiesen. Rechtsanwalt
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#6

06.12.2016, 11:37

Danke schön Anahid für die Antwort.

Das reicht so aus? Also ohne weitere Begründung, da ich das Protokoll beifüge? Muss ich bis auf den Titel sonst noch was beifügen? Eine Forderungsaufstellung evtl.?
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Anahid
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#7

06.12.2016, 12:28

Nein, Titel und Vollstreckungsprotokoll reichen als Anlage.
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#8

09.12.2016, 15:29

Tausend Dank!!!!
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