Kosten Güteverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#1

24.10.2016, 17:00

Es wurde ein Verfahren vor dem Güterichter eingeleitet. Können die für die Wahrnehmung der dortigen Termine entstandenen Reisekosten und Auslagen nach dem JVEG für die Mandantschaft im Kostenfestsetzungsverfahren für das nachfolgende streitige Verfahren mit geltend machen?
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#2

24.10.2016, 17:42

§91 Abs.3? Wobei da von Gebühren die Rede ist, aber das halte ich für ein redaktionelles Versehen. Gibt der Kommentar nix her?
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#3

25.10.2016, 09:47

Ich schau mal, ob ich im Kommentar was finde.

Danke AB. :knutsch
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#4

25.10.2016, 10:52

91 III erfasst lt. Kommentar nur die Gebühren der Gütestelle. Anwaltsgebühren sind nicht umfasst.

Allerdings war das gerichtliche Verfahren ja schon vorher anhängig. :kopfkratz Naja, lass das jetzt weg und gut.
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#5

25.10.2016, 11:02

Ich würd es mit reinnehmen und sehen was passiert. Güterichter ist immerhin auch noch Gericht. Und die Kosten entstehen im laufenden Verfahren.
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#6

25.10.2016, 11:14

Okay, dann probiere ich es. Mal sehen was rauskommt.

Dankeschön AB.
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