Hallo,
mein Chef hat mich gebeten einen KfA zu machen mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Beschwerdeverfahren handelt. Ich hätte den KfA jetzt eigentlich wie einen "normalen" bearbeitet?!
Liebe Grüße
Besonderheit KfA im Beschwerdeverfahren
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Ja klar, es fallen nur andere Gebühren an als im "normalen" Verfahren. [emoji6]
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