Druckmittel!!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReFaWi2008
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#1

24.10.2016, 12:05

Hallo zusammen,
folgende Problematik tut sich mir auf:

Der Schuldner hat eine Fahrschule betrieben. Über die Vermögensauskunft habe ich Fahrschüler ausfindig gemacht, zu denen noch Forderungen bestehen sollen. Ich habe eine Pfändung ausgebracht, diese ist zugestellt und ich stehe mit den Drittschuldnern auch in Kontakt. Das Problem ist jedoch jeweils, dass der Schuldner die Fahrschulleistungen in diesen beiden Angelegenheit nicht richtig bzw. vollständig abgerechnet hat oder Zahlungen nicht berücksichtigt hat etc. Beide Drittschuldner haben mir mitgeteilt, dass sie grundsätzlich zahlungsbereit sind, jedoch eine korrekte Abrechnung wünschen und benötigen und der Schuldner sich diesbezüglich nicht rührt. Der Schuldner meldet sich nicht und wird nicht tätig. Auch was die Geltendmachung der Forderungen gegenüber den Drittschuldnern anbelangt, herrscht Schweigen seitens des Schuldners.

Hab ich als Gläubigervertreter irgendwie eine Handhabe, den Schuldner zum Tätigwerden zu zwingen? Dieses ist wohl die einzige Chance, überhaupt jemals Geld vom Schuldner zu erhalten und das weiß er ganz genau ... :kopfkratz

Kann mir da jemand helfen?
Jule69
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#2

26.10.2016, 12:37

Versuchs doch mal über § 836 ZPO
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