Pfändung gegen Gesellschafter einer GbR möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Thinsul
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#1

24.10.2016, 10:26

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

VU erlassen, die hiesige Partei gegen XY GbR, vertreten durch Gesellschafter A und B,

1. die Beklagte wird verurteilt (keine gesamtschuldnerische Haftung) an die Klägerin zu zahlen...

Eine Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet und aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Kann ich in das Privatvermögen der Gesellschafter noch vollstrecken? Aus dem was ich bisher gefunden habe würde die Antwort nein lauten, da die Gesellschafter nicht gesamtschuldnerisch miteinbezogen wurden im Titel, liege ich da richtig? Danke vorab.
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#2

24.10.2016, 10:29

Thinsul hat geschrieben: Aus dem was ich bisher gefunden habe würde die Antwort nein lauten, da die Gesellschafter nicht gesamtschuldnerisch miteinbezogen wurden im Titel, liege ich da richtig?
leider ja - so geht da nichts mehr. :sad:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

24.10.2016, 10:33

Das habe ich befürchtet, danke für die Bestätigung.
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rena
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#4

30.11.2017, 13:54

Hallo zusammen, ich bin gerade etwas irritiert:

Ich haben den Anspruch auf Zahlung aus vertragszahnärztlicher Leistung gegenüber der KZVB gepfändet.

In der Drittschuldnererklärung ist nun vermerkt, dass der Zahnarzt Sozius einer GbR ist, sodass die Ansprüche gegen die KZVB eben Ansprüche der Gesellschaft und nicht des einzelnen Zahnarztes sind.

Muss ich nun also den Gesellschaftsanteil pfänden und Drittschuldner ist die GbR oder der andere Sozius? Wie kann ich weiter vorgehen?
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#5

30.11.2017, 14:12

Durch die KZVB wirst Du tatsächlich kein Geld erhalten. Du kannst ja auch bei einem Rechtsanwalts aus einer Sozietät (= GbR) nicht das Honorar pfänden, da dieses der Sozietät und nicht dem Anwalt alleine zusteht. Meiner Meinung nach kannst Du hier tatsächlich nur die Gesellschaftsanteile pfänden. Drittschuldner wäre in dem Fall die GbR.
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#6

30.11.2017, 14:46

Das war bisher leider nicht bekannt. Die Pfändung letztes Jahr ging noch über die KZVB :(

Die Kosten für den ersten PfüB muss ich mir also in die Haare schmieren *hmpf*

Okay, also dann neuer PfüB mit Gesellschaftsanteil und evtl. Gewinnansprüche? Unter G dann? Hatte das evtl. schon jemand formuliert als Anhaltspunkt? Da müsste ich dann aber wahrscheinlich die GbR und die anderen Gesellschafter als Drittschuldner aufnehmen? Was macht mehr Sinn?

Mein vollstreckbares Ausstandsverzeichnis für die Beiträge beim ZBV lauten aber nur auf den Schuldner als Zahnarzt nicht auf die GbR.
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#7

30.11.2017, 15:47

Wieso musst Du Dir die Kosten für den ersten PfÜB in die Haare schmieren? Gerade dann, wenn im letzten Jahr noch keine Probleme bestanden haben, kann Dir doch nicht bekannt sein, dass der Schuldner jetzt im Rahmen einer GbR tätig ist. Auch für erfolglose Vollstreckungen stehen Dir die Gebühren zu und sind auch vom Schuldner zu erstatten (solange nicht von Vorneherein klar war, dass diese zu keinem Ergebnis führen, was ich in Deinem Fall bestreite).

Wenn Dein Ausstandsverzeichnis auf die GbR lauten würde, hättest Du ohne Probleme bei der KZVB pfänden können. ;)

Die Pfändung richtet sich gegen die GbR und die Mitgesellschafter als Drittschuldner, richtig.

Ich würde die Pfändung auch unter G eintragen. Hinsichtlich des Textes kannst Du Dich vielleicht an dem Beitrag der IWW orientieren.
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#8

01.12.2017, 09:38

Vielen Dank!

Ich meinte damit nur, dass der erste PfüB leider völlig erfolglos jetzt bleibt und die Kosten für unsere Mandantschaft dennoch entstanden sind.

Ärgerlich :motz

Ich schaue mal, wie ich durchkomme ;) Gewinnansprüche aber trotzdem mit rein oder? Bei den reinen Gesellschaftsanteilen wäre nur die GbR Drittschuldner?
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#9

04.12.2017, 09:50

rena hat geschrieben:Gewinnansprüche aber trotzdem mit rein oder? Bei den reinen Gesellschaftsanteilen wäre nur die GbR Drittschuldner?
Und irgendwie ist das so unübersichtlich, dass ich nicht weiß, wer mein Drittschuldner und Schuldner jetzt hier sein soll. Hatte das schon jemand?

Es geht um die MKG-Chirurgie und einen Zahnarzt von dieser Praxis. Da stehe aber nix von BGB-Gesellschaft oder von anderen Gesellschaftern.


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#10

04.12.2017, 10:20

rena hat geschrieben:Und irgendwie ist das so unübersichtlich, dass ich nicht weiß, wer mein Drittschuldner und Schuldner jetzt hier sein soll. Hatte das schon jemand?
Rechtsanwälte haben auch eine BGB-Gesellschaft wenn sie zusammen eine Kanzlei betreiben. Das steht auch nirgendwo. Hier sind es zwei Ärzte. Entsprechend ist Drittschuldner der andere Arzt und die Dr. ..... und Dr. ..... GbR. Schuldner ist und bleibt Dein Schuldner. Der ändert sich doch nicht. :kopfkratz
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