Kontopfändung gegen GbR

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samsara
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#1

17.10.2016, 14:24

Hallo Zusammen,

muss bei einer Kontopfändung gegen eine GbR das vorläufige Zahlungsverbot, bzw. der Pfüb an jeden Gesellschafter zugestellt werden? Habe schon recherchiert aber diesbezüglich nichts gefunden...

Danke.
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Tigerle
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#2

17.10.2016, 14:30

Ich würde sagen, wenn Du das GbR-Konto pfändest, dann reichtr die Zustellung an den Schuldner vertreten durch die Gesellschafter und da würde ich nur die Anschrift der GbR angeben.
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icerose
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#3

17.10.2016, 14:30

samsara hat geschrieben:an jeden Gesellschafter zugestellt werden
ja, denn die Gesellschafter vertreten ja die GbR. An die GbR muss auch zugestellt werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#4

17.10.2016, 14:35

icerose hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:an jeden Gesellschafter zugestellt werden
ja, denn die Gesellschafter vertreten ja die GbR. An die GbR muss auch zugestellt werden.
Das VZV wurde nur an jeden Gesellschafter, eben als Gesellschafter der .... GbR, nicht jedoch an die GbR, vertreten durch die Gesellschafter zugestellt. Woast wos i moan?
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katuscha
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#5

17.10.2016, 14:39

Wichtig für die Wirksamkeit des Pfüb ist doch aber die Zustellung beim Drittschuldner und nicht die beim Schuldner.
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icerose
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#6

17.10.2016, 14:56

katuscha hat geschrieben:Wichtig für die Wirksamkeit des Pfüb ist doch aber die Zustellung beim Drittschuldner und nicht die beim Schuldner.
:zustimm :patsch klar, also interessiert vorrangig die Zustellung an die Bank :nachdenk
Und sonst (bei Pfändung von Gesellschaftsanteilen z. B.) würd ich auf Nummer sicher gehen und an GbR und die Gesellschafter zustellen lassen. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#7

17.10.2016, 14:56

katuscha hat geschrieben:Wichtig für die Wirksamkeit des Pfüb ist doch aber die Zustellung beim Drittschuldner und nicht die beim Schuldner.
Mir geht´s um die Kosten.
Sonnenkind
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#8

17.10.2016, 15:00

Schau mal hier:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 08-10.html

Vielleicht hilft dir Beitrag 15 weiter.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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icerose
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#9

17.10.2016, 15:02

samsara hat geschrieben: Mir geht´s um die Kosten.
wie meinst du? Wer da was zu erstatten hat? Meiner Meinung nach hat die GbR auch die VZV-Kosten zu erstatten, weil sie Anlass zur ZV gibt. Wirksam ist das Ganze durch ZU an den DS - du verwirrst mich gerade :kopfkratz
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#10

17.10.2016, 15:09

Und Ihr verwirrt mich :mrgreen:

Also, VZV beantragt gegen die Katz und Maus GbR, vertr.dch.d.Ges. Heinz Katz und Dorle Maus. Zugestellt wurde das VZV einmal an Heinz Katz, als Gesellschafter der Katz und Maus GbR, und extra an Dorle Maus, als Gesellschafterin der Katz und Maus GbR. Eine Zustellung an die Katz und Maus GbR erfolgte nicht.
M.E. hätte die Zustellung an die Katz und Maus GbR erfolgen müssen. Aufgrund der Zustellung an jeden Gesellschafter einzeln habe ich doppelte Zustellkosten.
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