VB nach zurückgenommenem Widerspruch gegen MB

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SamMae
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#1

28.09.2016, 13:55

Hi Leute,

hab hier grad ne Frage und komm so nicht weiter. Hab das Internet jetzt schon durchforstet, finde aber keine wirklich Lösung. :kopfkratz

Folgender Sachverhalt:
Wir haben in eigener Sache gegen einen Schuldner einen MB ergehen lassen. Der Gegner legte zuerst Widerspruch ein, nahm diesen dann aber wieder zurück. Wir haben daraufhin Erlass eines VB beantragt. Hiergegen hat der Antragsgegner Einspruch eingelegt und wir sind jetzt im streitigen Verfahren, aber noch vor der Anspruchsbegründung, obwohl schon Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt wurde.

Ich soll jetzt die Anspruchsbegründung schreiben und mein Chef hat nur gemeint, dass ein zurückgenommener Widerspruch gegen den MB ja auch als Anerkenntnis der Forderung zu deuten sei. Aber weder er noch ich konnte eine gesetzliche Grundlage oder hoch- bzw. höchstrichterliche Entscheidung dazu finden. Hintergrundgedanke ist der: Wenn ein zurückgenommener Widerspruch gegen den MB als Anerkenntnis zu deuten ist, ist der Einspruch gegen den VB wohl unzulässig. Das würde unsere Position im streitigen Verfahren erheblich stärken.

Hat jemand eine Antwort darauf oder wenigstens eine Vermutung mit gesetzlicher Grundlage bzw. auf einer hoch-/höchstrichterlichen Entscheidung?! :-?

Vielen Dank schon mal für sämtliche Hilfe!!!

Beste Grüße

SamMae 8)
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AliceImWunderland
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#2

29.09.2016, 08:15

ZPO Zöller 27. Auflage § 700 Rd-Nr. 2: "Dem Antragsgegner steht gegen den VB nur der Einspruch zu, die Rechtspflegererinnerrung ist ausgeschlossen. Der Einspruch findet daher (auch) statt, wenn ........ der gegen den vorausgegangenen MB erhobene Widerspruch wieder zurückgenommen wurde."
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
SamMae
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#3

19.10.2016, 08:20

Super, Danke!
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