Abrechnung VU außergerichtl.,Klage,Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

28.09.2016, 11:41

Ich habe mich hier schon im Forum belesen und bräuchte nur eure Einschätzung bezlg. meiner Abrechnungen mit RSV, Mdt. und Haftpflicht

Wir fordern außergerichtl. von gegn. Vers. 1.063,00 €. Es erfolgt keine Zahlung und wir reichen Klage ein.
Gegenseite erhebt Widerklage (SW: 2.704,21 €)
Wir vertreten Kläger (Halter), Drittwiderbekl. zu 1 (Fahrer) und Drittwiderbekl. zu 2 (Vers.)
Nach Verhandlung: Klage abgewiesen, Widerklage stattgegeben und Kostenquotelung.

SW Klage: 1063,00 €, SW Widerklage: 2704,21 €

Meine Abrechnung gegenüber RSV des Mdt./Kläger
I.Instanz
GW: 3.767,21 € (Klage + Widerklage)
Davon VG und TG, Auslagen = 650,00 €
davon 28,22 % (1.063,00 x 100 / 3.767,21) = 183,43 €
Honorarauslage Akteneinsicht, MWSt = 232,56 €

RSV hatte bereits als Vorschuss 314,46 € gezahlt, macht also ein Gebührenguthaben von 81,90 €

Außergerichtl. an RSV
GG aus 1.063,00, Ausl., MWSt = 201,71 € - 81,90 € (Gebührenguthaben)= 119,81 €

Abrechnung an Haftplicht
GW: 3.767,21 €
Hiervon VG und TG, davon dann 71,78 % = 466,57 €
+ Erhöhung 0,3 aus 2.704,21 € = 60,30 €
zzgl. MWSt. = 526,87 €

Kommt auf die Erhöhungsgebühr jetzt nochmal Auslagenpauschale drauf?

Ich hoffe ihr blickt einigermaßen durch in dem Chaos und könnt mir eure Meinung sagen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Muschel
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#2

28.09.2016, 11:49

Bei der Haftpflicht müsste ich denke 0,6 Erhöhungsgebühr fordern (Widerbekl.(Halter), Drittwiderbek.zu 1 (Fahrer), Drittwiderbekl. zu 2 (Haftpfl.) werden durch uns vertreten)?
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Anahid
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#3

28.09.2016, 12:57

Ich blicke insoweit durch, als dass ich mich frage, wie Du darauf kommst, dass der RSV die komplette GG zu erstatten ist?

Hinsichtlich der Abrechnung mit der HPV kommtenauf die Erhöhung keine gesonderte Auslagen.

Ich mach die Rechnungen auch anders, damit es übersichtlicher wird. Ich mach eine Gesamtrechnung für den Mandanten und das System und die schlüssel ich dann nach HPV und RSV in Anschreiben an die jeweiligen Versicherer auf.

In Deinem Fall z.B. an die RSV:

1,3 GG
1,3 VG
hiervon 28,... % =
abzgl. Anrechnung 0,65 GG
1,2 TG
hiervon 28,.... %

an die HPV dann
1,3 VG
hiervon 71,... %
0,3 Erhöhung
1,2 TG
hiervon 71,... %

Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine.
Zuletzt geändert von Anahid am 28.09.2016, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

28.09.2016, 13:02

Die RSV hatte schon mal 314,46 € Vorschuss gezahlt. Das habe ich bei der Rechung I. Instanz mit berücksichtigt, so dass sich ein Gebührenguthaben i.H. v. 81,90 € ergibt. Da die RSV die außergerichtliche Tätigkeit voll erstattet habe ich bei dieser Rechnung das Gebührenguthaben (81,90 €) berücksichtigt, so dass die RSV nun noch 119,81 € an uns zahlen müsste.

Wegen der Quotenrechnung wollte ich die Geschäftsgebühr und die für die I. Instanz nicht in eine Rechnung machen.
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#5

28.09.2016, 13:08

Hab oben nochmal ergänzt.

Dass hier die RSV noch an Euch zahlen müsste, hab ich so nicht verstanden. Bei Gebührenguthaben gehe ich davon aus, dass hier an jemanden zu erstatten ist. ;)
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#6

28.09.2016, 13:11

Das Gebührenguthaben betrifft die 81,90 €. War etwas unglücklich geschrieben. :-)

Deine Abrechnung verstehe ich. Werde ich dann mal so übernehmen.

Weißt du wie das mit den Fahrtkosten zum Termin aussieht? Die RSV übernimmt sowas erfahrungsgemäß nicht. Wie sieht das mit der Haftplicht aus? Oder stell ich die dem Mandanten gesondert in Rechnung?
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#7

28.09.2016, 13:33

Ich hab das ebenfalls auf Prozente mit der RSV und der HPV abgerechnet. Hatte sogar bisher Erfolg. Aber ansonsten müsstest Du den Teil, den die RSV zu zahlen hat, beim Mandanten geltend machen.
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#8

28.09.2016, 13:34

Jetzt hat sich noch eine Frage ergeben. Wie mache ich das mit der Auslagenpauschale? In der Gesamtrechung sind die ja mit 40,00 € angegeben (wegen der außergerichtlichen Tätigkeit).
Die Haftpflicht hat mit der außergerichtlichen Tätigkeit ja nichts zu tun. Muss die dann auch noch aufgeschlüsselt werden?
Also 20 € für die außergerichtl. T. zahlt RSV und von den 20 € (gericht. T.) zahlt RSV dann auch nur 28...% und Haftpflicht 71...%?
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#9

28.09.2016, 13:35

Muschel hat geschrieben:Also 20 € für die außergerichtl. T. zahlt RSV und von den 20 € (gericht. T.) zahlt RSV dann auch nur 28...% und Haftpflicht 71...%?
Richtig ;)
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#10

28.09.2016, 13:41

Na an der Abrechnung sitzte ich ja dann gefühlte Stunden. Vielen Dank für deine Geduld.
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