KFA § 11

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisamary
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#1

28.09.2016, 11:27

Hallo :)

und zwar ist gegen unseren Mandanten Versäumnsurteil ergangen. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt und dann später den Einspruch wieder zurückgenommen. Die Kosten des Verfahrens sind natürlich dem Beklagten (unseren Mandanten) auferlegt worden. Nun zahlt unser Mandant unsere Kosten nicht.

Kann ich einen KFA nach § 11 gegen unseren Mandanten machen?

:thx
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AliceImWunderland
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#2

28.09.2016, 11:29

Ja, kannst du.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Erdbeerliiiebe

#3

28.09.2016, 11:57

Meine Frage beschäftigt sich mit ähnlichem...

Wir haben den Antrag auf Erlass einer EV gestellt und es gab nach außergerichtlichen Verhandlungen einen Vergleich, der zu Gericht protokolliert worden ist.

Nun ist das Verfahren eigentlich beendet. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Unser Mandant möchte aber nicht zahlen, weil er die Gebührenrechnung trotz 5 x erklären nicht versteht.

Kann ich hier noch die Festsetzung beantragen? Wisst ihr, ob es hier Fristen einzuhalten gibt?


Liebe Grüße
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Sputnik85
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#4

28.09.2016, 12:30

Erdbeerliiiebe hat geschrieben:Meine Frage beschäftigt sich mit ähnlichem...

Wir haben den Antrag auf Erlass einer EV gestellt und es gab nach außergerichtlichen Verhandlungen einen Vergleich, der zu Gericht protokolliert worden ist.

Nun ist das Verfahren eigentlich beendet. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Unser Mandant möchte aber nicht zahlen, weil er die Gebührenrechnung trotz 5 x erklären nicht versteht.

Kann ich hier noch die Festsetzung beantragen? Wisst ihr, ob es hier Fristen einzuhalten gibt?


Liebe Grüße
Hallo,

was heißt denn
Erdbeerliiiebe hat geschrieben: möchte aber nicht zahlen, weil er die Gebührenrechnung trotz 5 x erklären nicht versteht.
?

Habt ihr schon schriftlich zur Zahlung aufgefordert?
Mahne ihn nochmal an unter Fristsetzung. Erkläre schriftlich, warum er die Kosten zu tragen hat und erkläre ihm, dass wenn er bis zum ... nicht zahlt, du die Vergütung gerichtlich festsetzen lassen wirst und wenn nötig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten wirst.

Wenn er darauf immer noch nicht zahlen "möchte", leitest du weitere Schritte ein.

Viele Grüße
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Erdbeerliiiebe

#5

28.09.2016, 12:49

Sputnik85 hat geschrieben:
Erdbeerliiiebe hat geschrieben:Meine Frage beschäftigt sich mit ähnlichem...

Wir haben den Antrag auf Erlass einer EV gestellt und es gab nach außergerichtlichen Verhandlungen einen Vergleich, der zu Gericht protokolliert worden ist.

Nun ist das Verfahren eigentlich beendet. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Unser Mandant möchte aber nicht zahlen, weil er die Gebührenrechnung trotz 5 x erklären nicht versteht.

Kann ich hier noch die Festsetzung beantragen? Wisst ihr, ob es hier Fristen einzuhalten gibt?


Liebe Grüße
Hallo,

was heißt denn
Erdbeerliiiebe hat geschrieben: möchte aber nicht zahlen, weil er die Gebührenrechnung trotz 5 x erklären nicht versteht.
?

Habt ihr schon schriftlich zur Zahlung aufgefordert?
Mahne ihn nochmal an unter Fristsetzung. Erkläre schriftlich, warum er die Kosten zu tragen hat und erkläre ihm, dass wenn er bis zum ... nicht zahlt, du die Vergütung gerichtlich festsetzen lassen wirst und wenn nötig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten wirst.

Wenn er darauf immer noch nicht zahlen "möchte", leitest du weitere Schritte ein.

Viele Grüße

Alles schon erledigt. Mdt beruft sich darauf, dass er die Kosten nicht versteht und deshalb nicht zahlen will.


Frage mich nur, ob ich noch festsetzen kann.
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Adora Belle
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#6

28.09.2016, 13:11

Der Antrag ist ohne Frist möglich. Selbst bei verjährter Forderung kann der Antrag gestellt werden.
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Sputnik85
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#7

28.09.2016, 13:30

Na dann, Attacke!!!
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Erdbeerliiiebe

#8

28.09.2016, 21:01

Sputnik85 hat geschrieben:Na dann, Attacke!!!

Ich mach sie alle... Was ich da an Zeit investiert habe, denen die Gebühren zu erklären. Wir sind echt keine Unmenschen und 'ne angemessene Ratenzahlung ist immer möglich bei uns. Aber die kamen von Anfang an so dreist um die Ecke, dass da einfach keine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist.

Positives Fazit: ich habe mich sehr intensiv mit den Gebühren und Streitwerten befasst und mich schön in den Fall eingearbeitet, so dass es meiner wurde :)
Erdbeerliiiebe

#9

28.09.2016, 21:02

:thx @Adora Belle
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