Anrechnung Geschäftsgebühr im KFA auf Beklagtenseite

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Carolinchen
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#1

28.09.2016, 10:17

Hallo ihr Lieben!

Ich brauche kurz eure Hilfe, stehe auf dem Schlauch...

Wir sind Kläger und haben mit der Klage eine volle Geschäftsgebühr eingeklagt. Die Sache ist jetzt mit Vergleich, in dem die Geschäftsgebühr mit verglichen wurde, erledigt.

Jetzt geht es um die Kosten. Wir als Kläger rechnen im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an, das ist klar. Aber was ist mit dem Beklagten? Muss der Beklagte die Geschäftsgebühr in seinem KFA auch anrechnen? Ich meine ja...

Ich soll das laut meinem Chef mal prüfen und Entscheidungen raussuchen. Unstreitig ist, dass beide Parteien außergerichtlich tätig waren.

Danke für eure Hilfe!
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Adora Belle
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#2

28.09.2016, 10:19

Angerechnet wird nur, was gezahlt/tituliert wurde. Auf der Beklagtenseite ist die GG regelmäßig nicht erstattungsfähig und spielt deshalb in der Kostenfestsetzung keine Rolle.
Carolinchen
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#3

28.09.2016, 10:32

Danke! Hast du vielleicht auch eine Entscheidung parat, die ich meinem Chef unter die Nase halten kann :)
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niva
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#4

28.09.2016, 10:35

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#5

28.09.2016, 10:53

Carolinchen hat geschrieben:Wir als Kläger rechnen im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an, das ist klar.

Auch bei Euch wird nur angerechnet, wenn die GG in konkreter Höhe im Vergleich benannt ist, BGH VI ZB 45/10 vom 7. Dezember 2010.
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