Bank verlangt Unterlagen

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POSA
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#1

24.08.2016, 12:41

Hallo zusammen!
Wir haben im Jahre 2007 die Unterschrift unter einer Vollmachtsbestätigung beglaubigt. Mit dieser Bestätigung wurden noch einmal vorsorglich alle Erklärungen genehmigt, die in dem Kaufvertrag (wohl auch mit Belastungsvollmacht) abgegeben wurden. Das Original der Vollmachtsbestätigung wurde direkt an den Notar gesandt, eine beglaubigte Fotokopie ist bei der Urkundenrolle geblieben. Der seinerzeitige Kaufvertrag liegt hier nicht vor.

Jetzt erhalten wir ein Schreiben (ohne Anlagen o.ä.) von einer Bank erhalten, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus der Grundbestellungsurkunde (Fremdnotar) vorgesehen sind. Die Bank muss jetzt die formalen Voraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung schaffen. Bei der seinerzeitigen Bestellung der Grundschuld wurde in Vollmacht gehandelt. Lt. der Bank sind auch Vollmachtsurkunden mit zuzustellen. Sie bittet daher um Übersendung einer beglaubigten Fotokopie der Vollmachtsbestätigung. Bei uns befindet sich ja auch nur eine beglaubigte Fotokopie??!!!

Kann ich das ohne Bedenken machen?? Gibt es etwas zu beachten??

Weiß jemand Rat???
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Whoville
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#2

24.08.2016, 14:05

Die Originalvollmacht wurde doch sicherlich von dem den Kaufvertrag beurkundenden Notar mit dem Kaufvertrag verbunden. Ich würden daher die Bank darauf hinweisen, dass sie sich bitte an diesen Notar wenden sollen. Habt ihr den Entwurf gemacht oder hat der Mandant den mitgebracht?
POSA
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#3

24.08.2016, 18:33

Hallo Whoville!!
Der Entwurf wurde von dem Mandanten mitgebracht. Es war wohl der Entwurf des Notars, der den Kaufvertrag beurkundet hatte.

Ich gehe davon aus, dass die Vollmachtsbestätigung von dem Notar mit zum GB-Amt geschickt wurde...

Gruß POSA
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#4

25.08.2016, 06:52

Guten Morgen,

das habe ich mir gedacht. Dann müsst ihr ja rein theoretisch nicht einmal eine beglaubigte Abschrift im Sammler haben - es reicht ja auch ein Vermerkblatt. Ich würde die Bank auf den den Kaufvertrag beurkundenden Notar verweisen. Und der Notar hat die Vollmacht sicherlich mit ans GBA geschickt, sonst ist der Vertrag ja nicht wirksam, aber das ist ja nun nicht euer Problem! :-)
POSA
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#5

25.08.2016, 07:41

Guten Morgen!
Ja, so mache ich das auch...
Vielen Dank!!!
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