zur Info: BGH zu Vermögensverfall beim RA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#1

24.08.2016, 12:06

Es gibt einen aktuellen Beschluss des BGH vom 29.07.2016, Az. AnwZ (Brfg) 9/16, der sich mit dem Entzug der RA-Zulassung aufgrund eines Vermögensverfalles befasst. Dort wird auch ausgeführt, welche Umstände auf einen Vermögensverfall des RA hinweisen (z. B. Vermögensverzeichnis/Insolvenzverfahren) und was der RA tun kann, um den Vermögensverfall zu widerlegen. Ab und zu hat man ja mal einen RA auf der Schuldnerseite. Evtl. hilft der Beschluss hier weiter.
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