Mahnverfahren gegen GmbH mit Sitz in Deutschland, GF in DK

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desi1602
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#1

24.08.2016, 10:09

Hallo Ihr Lieben,

wir haben hier momentan eine schwierige Akte. Wir haben einen Mandanten vertreten, dieser hat nun seine Kostenrechnung (knapp 2.000 €) nicht bezahlt. Die Auftraggeberin war eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Wir haben versucht den Mahnbescheid an die Adresse hier in Deutschland zuzustellen. Die Adresse ist auch noch aktuell aus dem Handelsregister. Vor einem Monat haben wir die Mitteilung erhalten, dass der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist. Der Geschäftsführer, mit dem wir in Kontakt standen, ist ein Däne und ist auch mittlerweile wieder nach Dänemark gezogen. Dies teilte er uns per E-Mail vor knapp 5 Monaten mit. Seitdem hat er sich natürlich nicht mehr gemeldet. :patsch

Wie können wir nun weiterverfahren? Wir haben nochmal ein außergerichtliches Schreiben per Einwurf-Einschreiben an die Adresse in Dänemark gemacht. Heute habe ich die Sendungsverfolgung überprüft, in dieser steht allerdings nur: "Die Sendung wurde am 27.07.2016 in unserem Logistikzentrum Frankfurt Flughafen bearbeitet.". Können wir die Neuzustellung des Mahnbescheides an die Adresse des Geschäftsführers in Dänemark beantragen? Er ist der einzige Geschäftsführer! Oder vorerst eine EMA nach DK? Ist das möglich und wenn ja, wie? Oder sollte man eine öffentliche Zustellung probieren? Die GmbH ist ja verpflichtet das Handelsregister zu aktualisieren oder nicht?

Hattet Ihr so einen Fall schon einmal oder habt ihr eine Idee?

Liebe Grüße :-)
Pitt
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#2

24.08.2016, 11:42

Die öffentliche Zustellung ist beim Mahnbescheid ausgeschlossen (§ 688 Abs. 2 ZPO).
Grundsätzlich ist die GmbH verpflichtet, dem Handelsregister eine Änderung der inländischen Geschäftsanschrift mitzuteilen. Verstößt sie gegen diese Bekanntmachungspflichten, kann dies mit einem Zwangsgeld bis zu 5.000,00 geahndet werden. Das Problem ist, dass die Handelsregister nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, gegen Geschäftsführer im Ausland vorzugehen. Ich hatte hier ein ähnliches Problem mit einer GmbH mit Geschäftsführer in der Schweiz. Am Ende wurde die GmbH von Amts wegen gelöscht. Ich würde zunächst klären, was mit der GmbH passiert ist und eine Gewerberegisteranfrage einholen. Wäre nicht das erste Mal, dass jemand eine GmbH ohne Liquidation einfach für gescheitert erklärt und abhaut. Wenn da nichts Verwertbares herauskommt, würde ich das HR einschalten. Grundsätzlich gibt es zwar die Möglichkeit der Auslandszustellung im Mahnverfahren, aber zunächst würde ich versuchen, mehr über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Verbleiben der GmbH herauszufinden. Hast Du mal nachgesehen, wann die GmbH ihren letzten JA veröffentlicht hat (www.bundesanzeiger.de) und ob der Geschäftsführer evtl. noch bei weiteren Firmen auftaucht (www.firmenwissen.de)?
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