VB mit Rechtsnachfolgeklausel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kaltforelle
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#1

18.08.2016, 13:49

Hallöchen,
ich bitte um Hilfe :augenreib

Es liegt ein rechtskräftiger VB gegen den Schuldner vor.
Schuldner verstirbt und die Ehefrau wird Erbin
Mir wurde eine Ausfertigung des Erbscheins erteilt, den ich an das den VB erlassende Mahngericht mit der Bitte um Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel geschickt habe.
Der VB kam mit der Rechtsnachfolgeklausel (angeheftet) zurück. Diese lautet wie folgt:
Rechtsnachfolgeklausel
Vorstehende Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des AG XYZ wird gegen
neue Schuldnerin A
als Rechtsnachfolgering des bisherigen Antragsgegners zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Die Rechtsnachfolge wurde mit einer Ausfertigung des Erbscheins des AG W .. nachgewiesen.

Der zuständige Gerichtsvollzieher meint nun:

"Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel nötig."

Hierfür benötigt er die AUSFERTIGUNG DES ERBSCHEINS.

Muss ich tatsächlich die Ausfertigung des Erbscheins noch vorlegen oder wie läuft das ganze jetzt ab?

LG
Kaltforelle
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niva
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#2

18.08.2016, 13:55

die Klausel muss zugestellt werden ja, aber doch nicht die Ausfertigung des Erbschein. ich hatte den Fall zwar noch nie, aber wenn ich mir § 750 II ZPO durchlesen, scheint doch wohl die Abschrift des Erbscheins zu reichen. :kopfkratz
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#3

18.08.2016, 14:04

M. E. muss das Original mitgeschickt werden, da die Zustellungsurkunde an das Original kommt. (ist aber auch nur dunkle Erinnerung)
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#4

18.08.2016, 14:22

Ciara hat geschrieben:M. E. muss das Original mitgeschickt werden, da die Zustellungsurkunde an das Original kommt. (ist aber auch nur dunkle Erinnerung)
beim Titel ja.
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#5

18.08.2016, 14:24

Ach sorry. Richtig lesen ist natürlich vom Vorteil.
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#6

18.08.2016, 14:32

:) Danke
Ich werde die hier vorliegende Ausfertigung des Erbscheins hinschicken.

Der Witz ist, dass bereits ein Haftbefehl gegen die Erbin vorliegt. Die Vollstreckung aus diesem ist wegen Wechsel der Gerichtsvollzieherzuständigkeiten jetzt bei einem anderen GV gelandet, der deswegen moniert :( :(

Ohje ...
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#7

19.08.2016, 08:26

Den gleichen Fall hatte ich vor Kurzem. Aber da hat es dem GVZ gereicht, dass wir für die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel die Ausfertigung des Erbscheins als beglaubigte Kopie eingereicht haben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#8

19.08.2016, 08:50

@AliceImWunderland:

die beglaubigte Kopie kam aber dann vom Nachlassgericht? Die müsste ich dann noch zusätzlich anfordern, kostet also zu viel Zeit...
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#9

19.08.2016, 09:12

Das Original des Erbscheins liegt ja immer beim Nachlassgericht, die Erben bekommen ja nur eine Ausfertigung. MIt dieser Ausfertigung im Original haben wir die Rechtsnachfolgeklausel beantragt. Und für die Zustellung der Klausel durch den Gerichtsvollzieher hatten wir dann die Ausfertigung (die der Mandant uns gegeben hatte) kopiert und selbst beglaubigt. Das hat dann gereicht.

Es kann natürlich sein, dass es jeder Gerichtsvollzieher anders sieht, der eine legt es vielleicht etwas lockerer aus, als der andere. Ich kann dir jetzt leider keine Vorschriften dazu nennen. Vielleicht weiß einer der Gerichtsvollzieher hier im Forum Rat?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#10

19.06.2018, 11:14

Hallo zusammen,

ich muss dieses Thema jetzt hier nochmal aufgreifen. Ich habe nunmehr einen Vollstreckungsbescheid mit Rechtnachfolgeklausel zurück (Gläubiger war verstorben). Ich muss dazu sagen, dass ich hier in einer Immobilienfirma und nicht in einer Anwaltskanzlei für Mandanten tätig bin.

Nunmehr muss ich die Rechtsnachfolgeklausel zustellen lassen. Nun lese ich hier, dass man dem Gerichtsvollzieher wieder eine Ausfertigung des Erbscheins vorlegen muss, da die Urkunde mit zugestellt werden muss an den Schuldner. Unsere Geschäftsleitung hat nur noch eine Ausfertigung und will die nirgends hinschicken. Ich kann also Gerichte abklappern und diese dort im Original vorlegen. Nun bekomme ich schon Panik, dass ich jetzt diese Ausfertigung vorlegen muss. Das klappt ja eben nicht und beglaubigen kann ich hier ja auch nichts, da ich bei keinem Anwalt arbeite und wir somit keinen Beglaubigungsstempel haben. Reicht nicht auch eine einfache Kopie des Erbscheins? Das Mahngericht hat dies ja im Titel vermerkt, dass der Erbschein zugrunde gelegen hat. Ich bekomme hier noch eine Krise bald :motz.

Danke schon einmal. Vielleicht kann ja doch ein Gerichtsvollzieher hierauf mal antworten :oops:?
Liebe Grüße

Sylvia

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