Beschwerde gg. KFB - Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
*Refa*
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 252
Registriert: 07.11.2007, 18:21
Beruf: RA-FA
Software: RA-Micro

#1

28.07.2016, 13:04

Ich stehe mal wieder auf der Leitung.

Das Gericht erlässt aufgrund einer im Endurteil ausgesprochenen Kostenquotelung einen KFB, quotelt jedoch nur die RA-Gebühren, die Gerichtskosten werden nicht berücksichtigt.
Wir haben sof. Beschwerde eingelegt.
Daraufhin ergeht ein Beschluss, mit welchem der ursprüngliche KFB abgeändert wird. (In den Gründen steht dazu "die zulässige Beschwerde erwies sich als begründet")
So, wer trägt die Kosten der Beschwerde? Eigentlich kommt ja nur der Gegner in Betracht, der jetzt wesentlich mehr zahlen muss, sprich der KFB wurde zu seinen Ungunsten geändert, auch wenn der ja so garnix dafür kann, dass das Gericht da einen Fehler gemacht hat. Das Gericht wird ja wohl kaum was zahlen :lolaway
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

28.07.2016, 13:31

Richtig. Die Kosten der Beschwerde gehen zu Lasten des Gegners.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

28.07.2016, 16:10

Gerade bei solchen Konstellationen gibt es immer wieder Gerichte, die sich um eine KGE drücken. Diese ist aber notwendig, um einen KFB für das Erinnerungsverfahren zu erwirken. Daher ggf. unbedingt einen Antrag stellen auf Nachholung der KGE - und aufpassen, dass dabei nicht so ein Humbug wie "gegeneinander aufgehoben" herauskommt.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten