Hallo Ihr Lieben,
die Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsprozess sind ja in der ersten Instanz (sowie im Mahnverfahren) vom Mandanten selbst zu tragen. Soweit ist mir das klar. Was sich mir allerdings nicht erschließt ist, wie es sich in der Zwangsvollstreckung verhält. Gibt es da auch einen Unterschied in der Kostentragung oder ist das wie im Zivilprozess, dass ich die Anwaltskosten der ZV bei der Gegenseite geltend machen kann? Bitte um Hilfe! Danke im Voraus.
ZV Kosten im Arbeitsgerichtsprozess
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Danke für die schnelle Antwort =) Gibt es dazu irgendeine rechtliche Quelle?
- Anahid
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Nein. Weil dafür müsste ich Dir jetzt eine benennen können, wo für das Arbeitsrecht andere Regelungen in der ZV gelten. Ist aber ja nicht so. Ich kann Dir keine basteln. Aber vielleicht kannst Du mit dem was anfangen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Alles klar. Vielen Dank nochmal =)